Bildung und Kultur: Amt für Lehrerbildung Frankfurt a.M. (Bestand)
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801
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Land Hessen >> Landesbehörden, Gerichte und Einrichtungen mit Zuständigkeit oder Sitz im Archivsprengel Wiesbaden >> Fachverwaltungen und fachliche Einrichtungen >> Bildung und Kultur
Enthält: Prüfungsunterlagen aus den Jahren 1951-57 und 1961-1965
Bestandsgeschichte: Früher: Wissenschaftliches Prüfungsamt für die Lehrämter an der Universität Frankfurt a.M.
Zugang 101/1980.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Wissenschaftliche Prüfungsamt für die Lehrämter an der Universität Frankfurt a.M. war bis 2001 für die Abnahme des ersten Staatsexamens der Lehramtskandidaten zuständig. Es war zuletzt in Abteilungen den Schultypen entsprechend unterteilt.
2001 entstand das Amt für Lehrerausbildung aus den Wissenschaftlichen Prüfungsämtern für die Lehrämter in Darmstadt, Frankfurt a.M., Gießen, Kassel und Marburg, dem Staatlichen Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer in Darmstadt, den Abteilungen Lehrerbildung an den Staatlichen Schulämtern in Darmstadt, Frankfurt a.M., Gießen, Kassel und Marburg sowie der Zentralstelle für die Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst am staatlichen Schulamt in Kassel. Außenstellen wurden in Darmstadt, Gießen, Kassel und Marburg errichtet.
Das Amt für Lehrerausbildung war für die Ersten und Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter zuständig und übte die Fach- und Dienstaufsicht über die Studienseminare aus. Es unterstand unmittelbar der Fach- und Dienstaufsicht des hessischen Kultusministeriums.
2005 ist aus dem Amt für Lehrerausbildung das Amt für Lehrerbildung (AfL) hervorgegangen. Auch das AfL ist für beide Phasen der Lehrerausbildung zuständig. Dabei arbeitet das AfL mit den Schulen, den Staatlichen Schulämtern, dem Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) und den Universitäten zusammen.
Das AfL bietet darüber hinaus Fort- und Weiterbildungen für Lehrerinnen und Lehrer an und legt die Anforderungen für Funktionsstellen in Schule und Bildungsverwaltung fest.
Das Amt für Lehrerbildung übt die Fach- und Dienstaufsicht über Seminarleiter, ständige Vertreter sowie die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aus.
Hauptsitz ist das Amt für Lehrerbildung (mit Prüfungsstelle) in Frankfurt a.M. (Stuttgarter Straße 18-24). Außenstellen existieren in Kassel, Seeheim-Jugenheim, Troisdorf, Weilburg, Fuldatal und Gießen. Prüfungsstellen gibt es in Darmstadt und Kassel. Seit dem 1. April 2015 aufgegangen in der Hessischen Lehrkräfteakademie.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Bestandsgeschichte: Früher: Wissenschaftliches Prüfungsamt für die Lehrämter an der Universität Frankfurt a.M.
Zugang 101/1980.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Wissenschaftliche Prüfungsamt für die Lehrämter an der Universität Frankfurt a.M. war bis 2001 für die Abnahme des ersten Staatsexamens der Lehramtskandidaten zuständig. Es war zuletzt in Abteilungen den Schultypen entsprechend unterteilt.
2001 entstand das Amt für Lehrerausbildung aus den Wissenschaftlichen Prüfungsämtern für die Lehrämter in Darmstadt, Frankfurt a.M., Gießen, Kassel und Marburg, dem Staatlichen Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer in Darmstadt, den Abteilungen Lehrerbildung an den Staatlichen Schulämtern in Darmstadt, Frankfurt a.M., Gießen, Kassel und Marburg sowie der Zentralstelle für die Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst am staatlichen Schulamt in Kassel. Außenstellen wurden in Darmstadt, Gießen, Kassel und Marburg errichtet.
Das Amt für Lehrerausbildung war für die Ersten und Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter zuständig und übte die Fach- und Dienstaufsicht über die Studienseminare aus. Es unterstand unmittelbar der Fach- und Dienstaufsicht des hessischen Kultusministeriums.
2005 ist aus dem Amt für Lehrerausbildung das Amt für Lehrerbildung (AfL) hervorgegangen. Auch das AfL ist für beide Phasen der Lehrerausbildung zuständig. Dabei arbeitet das AfL mit den Schulen, den Staatlichen Schulämtern, dem Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) und den Universitäten zusammen.
Das AfL bietet darüber hinaus Fort- und Weiterbildungen für Lehrerinnen und Lehrer an und legt die Anforderungen für Funktionsstellen in Schule und Bildungsverwaltung fest.
Das Amt für Lehrerbildung übt die Fach- und Dienstaufsicht über Seminarleiter, ständige Vertreter sowie die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aus.
Hauptsitz ist das Amt für Lehrerbildung (mit Prüfungsstelle) in Frankfurt a.M. (Stuttgarter Straße 18-24). Außenstellen existieren in Kassel, Seeheim-Jugenheim, Troisdorf, Weilburg, Fuldatal und Gießen. Prüfungsstellen gibt es in Darmstadt und Kassel. Seit dem 1. April 2015 aufgegangen in der Hessischen Lehrkräfteakademie.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
1 lfm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 12:53 MESZ