Teilung zwischen den Brüdern Wolfgang Friedrich Eberhard von Helmstatt, kurpfälz. Kämmerer, und Karl Christoph von Helmstatt sowie Graf Pleikard Maximilian Augustin von Helmstatt, Oberst des französ. Kavallerieregiments Bourgogne und seit dem 23. März 1750 im Besitz der Venia aetatis. Der Besitz wurde bisher gemeinsam verwaltet; die Familienverträge über Lehenempfang u.ä. bleiben bestehen, aus den Archiven in Bischofsheim und Hinsingen werden nach Bedarf Abschriften estellt. Bischofsheim und Helmhof werden nach gen. Häusern und christlichen und jüdischen Untertanen geteilt; der jetzige Schultheiß Tauber bleibt im Amt, doch bleibt vorbehalten, statt eines Nachfolgers drei Schultheißen einzusetzen. Die gemeinsamen Ämter werden durch Los aus Vorschlägen der drei Parteien besetzt; die Juden erhalten drei Vorsteher. Die bez. Gefälle werden gemeinsam eingezogen und verrechnet; Wälder und Schlossbezirk werden geteilt. Das Archiv und der gemeinschaftliche Archivar bleiben auf Wunsch des Grafen Pleikard vorerst im Steinhaus, sollen künftig aber im Rathaus oder anderswo untergebracht werden. [Siegler und Unterschrift:] die beiden Freiherren, Johannes Colchen, Prokurator des Parlaments zu Metz als Vertreter des Grafen von Helmstatt, und die Zeugen Christoph Ferdinand und Reinhard Philipp Friedrich von Degenfeld sowie Johann Karl von Yrsch
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Teilung zwischen den Brüdern Wolfgang Friedrich Eberhard von Helmstatt, kurpfälz. Kämmerer, und Karl Christoph von Helmstatt sowie Graf Pleikard Maximilian Augustin von Helmstatt, Oberst des französ. Kavallerieregiments Bourgogne und seit dem 23. März 1750 im Besitz der Venia aetatis. Der Besitz wurde bisher gemeinsam verwaltet; die Familienverträge über Lehenempfang u.ä. bleiben bestehen, aus den Archiven in Bischofsheim und Hinsingen werden nach Bedarf Abschriften estellt. Bischofsheim und Helmhof werden nach gen. Häusern und christlichen und jüdischen Untertanen geteilt; der jetzige Schultheiß Tauber bleibt im Amt, doch bleibt vorbehalten, statt eines Nachfolgers drei Schultheißen einzusetzen. Die gemeinsamen Ämter werden durch Los aus Vorschlägen der drei Parteien besetzt; die Juden erhalten drei Vorsteher. Die bez. Gefälle werden gemeinsam eingezogen und verrechnet; Wälder und Schlossbezirk werden geteilt. Das Archiv und der gemeinschaftliche Archivar bleiben auf Wunsch des Grafen Pleikard vorerst im Steinhaus, sollen künftig aber im Rathaus oder anderswo untergebracht werden. [Siegler und Unterschrift:] die beiden Freiherren, Johannes Colchen, Prokurator des Parlaments zu Metz als Vertreter des Grafen von Helmstatt, und die Zeugen Christoph Ferdinand und Reinhard Philipp Friedrich von Degenfeld sowie Johann Karl von Yrsch
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt U 970
LHAK 54 H 1445
2/11/17/13
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten
Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten >> Urkunden >> von Helmstatt >> 1740-1759
1752 (1752 Okt 23 Bischofsheim)
Urkunden
1) Ausf. Pap.libell 30 Bl., 6 S. aufgedr., 6 Unterschriften - Hinten angebunden ein Verzeichnis der Grasgärten und Wiesen Wolfgang Fiedrich Eberhards von Helmstatt zu Bischofsheim, mit Lageplänen, 6 Bl. Vorne angefügt Vollmacht des Grafen Pleikard für seinen Mandatar Colchen vom 12. September 1752, Abschr., S. aufgedr. Bestätigung des Teilungsvertrags durch Colchen vom 18. Oktober 1752, Ausf., S. aufgedr., und Zusatzbestimmung wegen des Zuzugs auswärtiger Juden vom 28. Juli 1772, Ausf., 3 Unterschriften [2) Ausf., S. anh. LHAK 54 H 1445] 3) Abschr. 18. Jh., 20 Bl. - Rv.; aus Zug. 2001 Nr. 63
Colchen, Johannes, Parlamentssekretär zu Metz
Degenfeld, von; Christoph Friedrich
Degenfeld, von; Reinhard Philipp Friedrich
Helmstatt zu Hinsingen, von; Bleikhard Maximilian Augustin
Helmstatt, von; Karl Christoph
Helmstatt, von; Wolfgang Friedrich Eberhard, pfälz. Kämmerer
Tauber, Schultheiß zu Neckarbischofsheim
Yrsch, von; Johann Karl
Helmhof, Neckarbischofsheim HD
Hingsingen/Hinsingen/Hingsange (Dép. Moselle) [F]
Metz, Dép. Moselle [F]
Neckarbischofsheim HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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