Sibylle (Sibilla) Maria Christina von Rodenhausen, geborene von Hutten, und Philipp Gerhard (Gerhardt) von Nassau im Namen seiner Ehefrau Maria Fr...
Vollständigen Titel anzeigen
2148
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1721-1730
1721 Dezember 1
Ausfertigung, Papier, drei aufgedrückte Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen Fuld den 1ten Decembris 1721
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Sibylle (Sibilla) Maria Christina von Rodenhausen, geborene von Hutten, und Philipp Gerhard (Gerhardt) von Nassau im Namen seiner Ehefrau Maria Franziska Christina von Nassau, geborene von Hausen (Haussen), bekunden, dass sie Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda den sechsten Teil der Mühle in Soden für 450 rheinische Gulden dauerhaft verkauft haben. Der rechtmäßige Besitz der Mühle ist den Verkäufern zuvor im Rahmen eines kaiserlichen Urteils zugesprochen worden. Verkauft werden auch die seit einigen Jahren ausstehenden Nutzungsentgelte der Mühle, die den Verkäufern von den Verwaltern aus Salmünster vorenthalten worden sind. Sibylle Maria Christina von Rodenhausen hat die genannte Kaufsumme am Tag der Ausstellung der Urkunde von der Rentkammer des Klosters erhalten. Sie quittiert für sich, ihre Erben und als Bevollmächtigte der eingangs genannten Mitinteressenten den Erhalt des Geldes und weist den Abt und das Kloster in den Besitz des verkauften Mühlenanteils ein. Sie verzichtet auf alle Ansprüche auf den verkauften Mühlenanteil; ausgenommen sind die ihr zustehenden Einkünfte, die ihr von ihrem Vetter, Wilhelm Heinrich (Henrich) von Hutten zu Salmünster, aus den letzten Jahren noch zu bezahlen sind. Sie verzichtet auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel, insbesondere jene, die Frauen betreffen, und leistet Währschaft. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1721 Dez.1 3.Lacksiegel von links.jpg|La...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Sibylla Christina von Rodenh/außen gebohrne von Hutten zumm / Stoltzenberg wittib
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Philipp Gerard de Nassau / manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Maria Christina vonn Nassau / geborne von Haussen)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Sibylle Maria Christina von Rodenhausen, geborene von Hutten
Vermerke (Urkunde): Siegler: Philipp Gerhard von Nassau
Vermerke (Urkunde): Siegler: Maria Franziska Christina von Nassau, geborene von Hausen
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Sibylle (Sibilla) Maria Christina von Rodenhausen, geborene von Hutten, und Philipp Gerhard (Gerhardt) von Nassau im Namen seiner Ehefrau Maria Franziska Christina von Nassau, geborene von Hausen (Haussen), bekunden, dass sie Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda den sechsten Teil der Mühle in Soden für 450 rheinische Gulden dauerhaft verkauft haben. Der rechtmäßige Besitz der Mühle ist den Verkäufern zuvor im Rahmen eines kaiserlichen Urteils zugesprochen worden. Verkauft werden auch die seit einigen Jahren ausstehenden Nutzungsentgelte der Mühle, die den Verkäufern von den Verwaltern aus Salmünster vorenthalten worden sind. Sibylle Maria Christina von Rodenhausen hat die genannte Kaufsumme am Tag der Ausstellung der Urkunde von der Rentkammer des Klosters erhalten. Sie quittiert für sich, ihre Erben und als Bevollmächtigte der eingangs genannten Mitinteressenten den Erhalt des Geldes und weist den Abt und das Kloster in den Besitz des verkauften Mühlenanteils ein. Sie verzichtet auf alle Ansprüche auf den verkauften Mühlenanteil; ausgenommen sind die ihr zustehenden Einkünfte, die ihr von ihrem Vetter, Wilhelm Heinrich (Henrich) von Hutten zu Salmünster, aus den letzten Jahren noch zu bezahlen sind. Sie verzichtet auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel, insbesondere jene, die Frauen betreffen, und leistet Währschaft. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1721 Dez.1 3.Lacksiegel von links.jpg|La...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Sibylla Christina von Rodenh/außen gebohrne von Hutten zumm / Stoltzenberg wittib
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Philipp Gerard de Nassau / manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Maria Christina vonn Nassau / geborne von Haussen)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Sibylle Maria Christina von Rodenhausen, geborene von Hutten
Vermerke (Urkunde): Siegler: Philipp Gerhard von Nassau
Vermerke (Urkunde): Siegler: Maria Franziska Christina von Nassau, geborene von Hausen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik)
- Gliederung (Tektonik)
- Urkunden (Tektonik)
- Geistliches und weltliches Territorium Fulda (Tektonik)
- Reichsabteiliches / Stiftisches Archiv (Tektonik)
- Reichsabteiliches / Stiftisches Archiv: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] (Bestand)
- Reichsabtei, Stift (Gliederung)
- 1721-1730 (Gliederung)
Namensnennung 4.0 International