Gerichtsprotokoll einer extrajudizialen Anhörung
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GerKer, 826
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.1 Brüchtenprotokolle
1743 Mai 6
Enthält: 1. Zunächst wird die Klage der Frau des Heinrich Fischer gegen die Frau von Stephan Neuntzig verhandelt. Die Klägerin bringt vor, dass die Dienstmagd der Beklagten, Sibilla Christine Schmitz aus Mödrath am 2. d. M. auf ihrem Acker am Turmgraben Korn ausgerupft und ihr damit großen Schaden zugefügt habe. Auf die Klage beim Bürgermeister sei jedoch keine Zufriedenstellung durch die Schädigerin erfolgt. Sie fordert nun gerichtliche Verfolgung und 4-5 Rtlr Schadensersatz vorbehaltlich der Nachbarschaftsstrafe und der Gerichtskosten. Die Beklagte weigert sich, für ihre Magd, die flüchtig ist, einzustehen. Das Gericht verurteilt sie dennoch zur Zahlung von 8 Gulden 8 Albus samt Zahlung der Gerichts- und der Kosten für die Ortsbesichtigung durch den Bürgermeister. Regress solle sie am Dienstlohn der Magd nehmen. 2. Wilhelm Prick und Lambert Kings zeigen an, dass sie sich wegen der Schlägerei unter ihnen beiden am letzten Sonntag nach der Hl. Messe verglichen hätten. Lambert wolle die Kosten für die Ladung vor Gericht samt den Gerichtsgebühren ("Citationsgebühr cum juribus") und die Hälfte der Unkosten zahlen. Wilhelm übernimmt dafür die landesherrliche Brüchtenstrafe. Die Beteiligten an dem Vorfall waren: Wilhelm und Heinrich Prick, ihr Vater ("cum parente") Heinrich und Wilhelm Kerp, auf der Gegenseite Lambert und Wilhelm Kings, Thedrich Helmus, Martin Jubeljas und Henrick Kings. 3. reicht Maximilian Reuter eine Kagschrift gegen Wilhelm Hamecher und dessen Sohn ein. Die Beklagten sollen zum nächsten Gerichtstermin zur Erklärung darüber ("ad exceptionem") vorgeladen werden.
Schriftstücke: 1
Archivale
Fischer, Heinrich
Hamecher, Wilhelm
Helmus, Thedrich
Jubeljas, Martin
Kerp, Wilhem
Kings, Henrick
Kings, Lambert
Kings, Wilhelm
Krafft, Schöffe
Neuntzig, Stephan
Prick, Henrich
Prick, Wilhelm
Reuter, Maximilin
Schmitz, Sibilla Christine, Dienstmagd
Schreiber, Schultheiß
Sieger, Schöffe
Wolters, Schöffe
Gerichtsprotokoll
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:02 MEZ