Supplicationis Auseinandersetzung um Beschlagnahme eines Schiffes
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 2030
Wismar L 143 (W L n. 143)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 12. 1. Kläger L
(1783) 13.03.1783-09.04.1783
Kläger: (2) Notar Christian Heinrich Weber aus Hamburg als Beauftragter der Kaufleute Johann und A.C. Lampe in Hamburg als Korrespondenten der Rheederei des kgl. dänischen Schiffes "Die Vier Schwestern, geführt von Kapitän Jürgen Petersen
Beklagter: Rat zu Wismar, vor allem der Bürgermeister Hasse und der Ratsherr Jordan
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Christian Heinrich Weber (A), Dr. Johann Christian Koch (P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Fallbeschreibung: Bürgermeister Hasse hat wegen Streit zwischen den Befrachtern des dänischen Schiffes "Die Vier Schwestern", den Kaufleuten Rhode aus Hamburg, und dem Abnehmer der Ladung, dem Ratsherrn Jordan aus Wismar, angeordnet, das Schiff, das auf der Wismarer Rheede zum Auslaufen bereitliegt, festzuhalten und hat die Schiffspapiere des Kapitäns eingezogen. Da das Schiff einer dänischen Rheederei gehört, gegen die Rhode keine Ansprüche geltend machen kann, darf es nach Meinung des Kl.s nicht für die Streitigkeiten zwischen den Kaufleuten beschlagnahmt werden. Kl. bittet, die Bekl. anzuweisen, das Schiff beim nächsten günstigen Wind auslaufen zu lassen und sie zum Ersatz aller Kosten zu verurteilen. Das Tribunal weist den Rat am 15.03. an, sich binnen 2 Tagen zu der Angelegenheit zu äußern. Dieser schildert am 17.03., wie Ratsherr Jordan aus einem Geschäft mit Getreide Ansprüche an die Kaufleute Rhode und Sohn hat und das fragliche Schiff als Pfand bis zur Befriedigung dieser Ansprüche betrachtet. Das Tribunal ordnet am 24.03. an, den Arrest auf die Ladung aufrechtzuerhalten, das Schiff aber freizugeben und weist den Rat an, "die dem Handlungsgebrauche gemäßen Vorkehrungen in dieser Absicht zu machen". Am 07.04. bittet Dr. Koch das Tribunal, dem Ratsgericht jegliches Handeln zu verbieten, bis das Tribunal in der Sache entschieden habe. Das Gericht weist ihn am 08.04. ab. Am 09.04.1783 setzt sich der Hamburger Rat beim Tribunal für Kl. ein, eine Antwort auf dieses Schreiben ergeht nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1783
Prozessbeilagen: (7) Vollmacht der Hamburger Kaufleute Johann und A.C. Lampe für Christian Heinrich Weber vom 10.03.1783; von Notar Moritz Carl August Hermes bestätigtes, von Notar Christian Heinrich Weber aufgenommenes Instrumentum notariale" wegen Aufhebung des Arrests vom 12.03.1783; Ratsgerichtsurteil vom 21.03.1783; Schreiben Webers an Dr. Koch vom 04.04.1783; Schreiben der Hamburger Kaufleute Johann und A.C. Lampe an Hamburger Rat vom 07.04.1783
Beklagter: Rat zu Wismar, vor allem der Bürgermeister Hasse und der Ratsherr Jordan
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Christian Heinrich Weber (A), Dr. Johann Christian Koch (P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Fallbeschreibung: Bürgermeister Hasse hat wegen Streit zwischen den Befrachtern des dänischen Schiffes "Die Vier Schwestern", den Kaufleuten Rhode aus Hamburg, und dem Abnehmer der Ladung, dem Ratsherrn Jordan aus Wismar, angeordnet, das Schiff, das auf der Wismarer Rheede zum Auslaufen bereitliegt, festzuhalten und hat die Schiffspapiere des Kapitäns eingezogen. Da das Schiff einer dänischen Rheederei gehört, gegen die Rhode keine Ansprüche geltend machen kann, darf es nach Meinung des Kl.s nicht für die Streitigkeiten zwischen den Kaufleuten beschlagnahmt werden. Kl. bittet, die Bekl. anzuweisen, das Schiff beim nächsten günstigen Wind auslaufen zu lassen und sie zum Ersatz aller Kosten zu verurteilen. Das Tribunal weist den Rat am 15.03. an, sich binnen 2 Tagen zu der Angelegenheit zu äußern. Dieser schildert am 17.03., wie Ratsherr Jordan aus einem Geschäft mit Getreide Ansprüche an die Kaufleute Rhode und Sohn hat und das fragliche Schiff als Pfand bis zur Befriedigung dieser Ansprüche betrachtet. Das Tribunal ordnet am 24.03. an, den Arrest auf die Ladung aufrechtzuerhalten, das Schiff aber freizugeben und weist den Rat an, "die dem Handlungsgebrauche gemäßen Vorkehrungen in dieser Absicht zu machen". Am 07.04. bittet Dr. Koch das Tribunal, dem Ratsgericht jegliches Handeln zu verbieten, bis das Tribunal in der Sache entschieden habe. Das Gericht weist ihn am 08.04. ab. Am 09.04.1783 setzt sich der Hamburger Rat beim Tribunal für Kl. ein, eine Antwort auf dieses Schreiben ergeht nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1783
Prozessbeilagen: (7) Vollmacht der Hamburger Kaufleute Johann und A.C. Lampe für Christian Heinrich Weber vom 10.03.1783; von Notar Moritz Carl August Hermes bestätigtes, von Notar Christian Heinrich Weber aufgenommenes Instrumentum notariale" wegen Aufhebung des Arrests vom 12.03.1783; Ratsgerichtsurteil vom 21.03.1783; Schreiben Webers an Dr. Koch vom 04.04.1783; Schreiben der Hamburger Kaufleute Johann und A.C. Lampe an Hamburger Rat vom 07.04.1783
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ