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Erhard, Graf von Nellenburg und Herr von Tengen (Tenngen),
bekundet im Namen des Alwig, Graf von Sulz (Sultz) und Hofrichter Kaiser
Friedrichs [II...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1481-1490
1487 März 29
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben uff Donrstag nach dem Sonntag Letare nach Cristi gepurt vierzehenhundert achtzig unnd in dem sibenden iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erhard, Graf von Nellenburg und Herr von Tengen (Tenngen), bekundet im Namen des Alwig, Graf von Sulz (Sultz) und Hofrichter Kaiser Friedrichs [III.] in Rottweil (Rotwil), dass er auf dem Hof in Rottweil, an der offenen, freien kaiserlichen Straße, zu Gericht gesessen hat und in seiner Gegenwart ein papierenes, besiegeltes Schreiben (offen bappirin besigelter brieff) im Gericht verlesen wurde, in dem ihm und den Urteilssprechern von Konrad (Conrat) Hochgemut, Bürgermeister von Gelnhausen, bestätigt wird, dass die Bürgermeister und Räte der Stadt Fulda verurteilt wurden, gegenüber Johann von Heilbronn (Hailprunn) aus Frankfurt einen Eid (ain recht unnd aide) zu leisten. Darüber gibt es einen Urteilsbrief des Hofrichters und Hofgerichts. Die Bürgermeister und der Rat von Fulda haben diesen Eid vor dem Kommissar geleistet. Des Weiteren wird bekundet, dass Melchior Bodmer, Unterschreiber (underschriber) des Hofgerichts und bevollmächtigter Prokurator der Bürgermeister und des Rats von Fulda, bestätigt hat, was der Bürgermeister von Gelnhausen als Kommissar in dieser Sache geschrieben hat und dass die von Fulda ihren Eid geleistet hätten, und dass er hofft, dass sie daraufhin von der Anklage des Johann von Heilbronn gelöst werden. Erhard von Nellenburg hat darauf die Urteilssprecher des Hofgerichts nach ihrem Urteil gefragt hat, woraufhin, weil der Kommissar in seinem besiegelten Brief glaubwürdig schreiben ließ, dass die Bürgermeister und Räte der Stadt Fulda ihren Eid geleistet hätten, das Urteil gesprochen worden ist, dass die von Fulda der Ansprüche ihres Anklägers ledig sind und der erteilte Urteilsbrief zu übergeben ist. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hofgericht Rottweil
Vgl. Nr. 1221, 1224, 1225 und 1226.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.