Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Rudolf Beyer von Boppard, namentlich wegen der guten "undertenig neigung", die dieser den Vorfahren des Pfalzgrafen und der Pfalz mit seinen langjährigen Diensten und durch die Öffnung seiner Schlösser bewiesen hat, mitsamt seinen Schlössern, Leuten und Gütern im Fürstentum der Pfalz in seinen Schirm. Der Aussteller versichert, ihn gleich seinen "untertanen ritter und edelknecht" zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Rudolf das ehrenhalber vermag und diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten oder seinem Hofgericht genügt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, insbesondere seinen Unterlandvogt und Zinsmeister im Elsass und seinen Amtmann zu Lützelstein, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms auf Rudolfs Ersuchen hin an, "als obe es unnser diener und lantsessen ritter und edelknecht berürt".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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