Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Rudolf Beyer von Boppard, namentlich wegen der guten "undertenig neigung", die dieser den Vorfahren des Pfalzgrafen und der Pfalz mit seinen langjährigen Diensten und durch die Öffnung seiner Schlösser bewiesen hat, mitsamt seinen Schlössern, Leuten und Gütern im Fürstentum der Pfalz in seinen Schirm. Der Aussteller versichert, ihn gleich seinen "untertanen ritter und edelknecht" zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Rudolf das ehrenhalber vermag und diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten oder seinem Hofgericht genügt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, insbesondere seinen Unterlandvogt und Zinsmeister im Elsass und seinen Amtmann zu Lützelstein, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms auf Rudolfs Ersuchen hin an, "als obe es unnser diener und lantsessen ritter und edelknecht berürt".
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Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Rudolf Beyer von Boppard, namentlich wegen der guten "undertenig neigung", die dieser den Vorfahren des Pfalzgrafen und der Pfalz mit seinen langjährigen Diensten und durch die Öffnung seiner Schlösser bewiesen hat, mitsamt seinen Schlössern, Leuten und Gütern im Fürstentum der Pfalz in seinen Schirm. Der Aussteller versichert, ihn gleich seinen "untertanen ritter und edelknecht" zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Rudolf das ehrenhalber vermag und diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten oder seinem Hofgericht genügt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, insbesondere seinen Unterlandvogt und Zinsmeister im Elsass und seinen Amtmann zu Lützelstein, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms auf Rudolfs Ersuchen hin an, "als obe es unnser diener und lantsessen ritter und edelknecht berürt".
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 188
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1479 Juli 19 (off montag nach der zwolffbotten scheidung tag)
fol. 98r-98v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Kopfregest: "Wie Rudolff Beyer von Bopparten und das sin in schirme genommen ist". Am unteren Seitenrand (fol. 98r) unvollständige Notiz: "Item Conrad Beyer von Bopparten ist". Der Eintrag wurde korrigiert und überschrieben für die Ausstellung an Konrad Beyer, vgl. folgende Urkunde (Nr. 189).
Beyer von Boppard, Rudolf; erw. 1463, 1497 tot
Elsass, Unterlandvogt
Hagenau = Haguenau, Dep. Bas-Rhin [F]; Zinsmeister
Lützelstein = La Petite-Pierre, Dep. Bas-Rhin [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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04.04.2025, 08:16 MESZ
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