Strittig sind zwei im Amt Mettmann, Honschaft Unterbach gelegene, dem Haus Unterbach lehenrührige kurmütige Erbzins- und Pachtgüter, Hof zum Rohr (Ruhr, Roir) und der Vehrlinger Hof (Verlen, Fehrlinger). Gegen den Verkauf der Höfe, der ohne seine Zustimmung als Inhaber des Hauses Unterbach erfolgte, hatte von Waldenburg gen. Schenkern erfolglos am Hofgericht auf Ungültigkeit des Vertrages und auf dadurch begründeten Heimfall, hilfsweise aufRetrakt geklagt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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