Burkhardt Beringer von Wimpfen in der Diözese Worms (Wormbs), am Kaiserlichen Kammergericht zu Speyer (Speir) immatrikulierter Notar und Stadtschreiber zu Neckarsulm (Neckhersulm), bestätigt, daß Hans Ludwig Lyher zu Talheim (Dalheim) und dessen Sohn Philipp Burkhard Lyher zu Neckarsulm in der Zum Engel genannten Gaststätte des Konrad Nachtrab, die neben dem Haus des Hans Metz liegt, ihre Untertanen zu Talheim losgesprochen haben, nachdem sie ihren sechsten Teil an der Vogtsherrlichkeit daselbst um 2000 fl. unter Vorbehalt des Wiederkaufsrechts nach Ablauf von 3 Jahren an Karl, Freiherr von Wolkenstein, Herr zu Trostburg, Kümmerer des Administrators und Deutschmeister Maximilian von Österreich und Komtur des Deutschen Ordens zu Heilbronn (Heilpron) und Horneck (Horneckh), verkauft hatten. Den Genannten war die Lossprechung nicht ohne Gefahr für Leib und Leben möglich, da sie bei ihrem Herrn von Württemberg (Würtenberg) in Ungnade gefallen waren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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