Mandatum poenale Auseinandersetzung um Einrichtung einer Kuratel
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(1) 0338
Rep. 29, Nr. 494
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.13. 1. Kläger M
11.07.1780-22.09.1780
Kläger: (2) N N Meyer, Ratsherr zu Greifswald als gemeinsamer Anwalt der Frankenthalschen Gläubiger
Beklagter: Johann Nicolaus von Gagern zu Moiselbritz
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)
Fallbeschreibung: Nach Streitigkeiten um den Konkurs der Familie von Gagern auf Frankenthal, die mehr als ein Jahrhundert andauerten, hat das Hofgericht einen Vergleich zwischen den Parteien vermittelt. Der Bekl. soll den Kl. 14.347 Rtlr in Jahresraten von 2.000 Rtlr bezahlen und erhält dafür die gesamten Güter. Sobald der Bekl. nicht zu den vereinbarten Terminen bezahlt, werden die Kl. wieder in die Güter eingesetzt. Da der Bekl. den ersten Zahlungstermin versäumt hat, bittet der Kl. darum, ihn unter Kuratel zu stellen, um eine Sicherheit zu haben, an das Geld für die Gläubiger zu gelangen. Der Schreiber der Wirtschaft auf den Frankenthalschen Gütern, Daniel Buntbart, soll zum Kurator ernannt werden, dem Kl. soll bei Strafe von 100 Rtlr verboten werden, etwas gegen die Kuratel zu unternehmen. Das Tribunal verspricht am 12.07.1780 ein Urteil nach Einsicht in die Akten der Vorinstanz. Am 31.07. wiederholt der Kl. seine Bitte. Das Tribunal verweist ihn am 22.09.1780 auf sein Urteil vom selben Tag in der Hauptsache (Nr. 0337), in dem das Tribunal einen Vergleich vor dem Hofgericht anordnet.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1780
Beklagter: Johann Nicolaus von Gagern zu Moiselbritz
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)
Fallbeschreibung: Nach Streitigkeiten um den Konkurs der Familie von Gagern auf Frankenthal, die mehr als ein Jahrhundert andauerten, hat das Hofgericht einen Vergleich zwischen den Parteien vermittelt. Der Bekl. soll den Kl. 14.347 Rtlr in Jahresraten von 2.000 Rtlr bezahlen und erhält dafür die gesamten Güter. Sobald der Bekl. nicht zu den vereinbarten Terminen bezahlt, werden die Kl. wieder in die Güter eingesetzt. Da der Bekl. den ersten Zahlungstermin versäumt hat, bittet der Kl. darum, ihn unter Kuratel zu stellen, um eine Sicherheit zu haben, an das Geld für die Gläubiger zu gelangen. Der Schreiber der Wirtschaft auf den Frankenthalschen Gütern, Daniel Buntbart, soll zum Kurator ernannt werden, dem Kl. soll bei Strafe von 100 Rtlr verboten werden, etwas gegen die Kuratel zu unternehmen. Das Tribunal verspricht am 12.07.1780 ein Urteil nach Einsicht in die Akten der Vorinstanz. Am 31.07. wiederholt der Kl. seine Bitte. Das Tribunal verweist ihn am 22.09.1780 auf sein Urteil vom selben Tag in der Hauptsache (Nr. 0337), in dem das Tribunal einen Vergleich vor dem Hofgericht anordnet.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1780
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ