Burggraf und Burgmannen von Friedberg sprechen Recht bezüglich des Hauses und der Kemenate in der Judengasse in Friedberg. An das Gericht hat sich...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1331-1340
1334 November 16
Ausfertigung, Pergament, abhängendes Siegel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCC° XXXIIII° feria IIIIa post Martini
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Burggraf und Burgmannen von Friedberg sprechen Recht bezüglich des Hauses und der Kemenate in der Judengasse in Friedberg. An das Gericht hat sich Götz Liebermann mit der Bitte um einen Urteilsspruch gewandt. [1.] Die Berufung vom Paradiesgericht in Friedberg an das Reichsgericht ist rechtmäßig und folgt alter Gewohnheit. [2.] Der Abt von Fulda hat eine Urkunde ausgestellt, in der Götz durch Zeugen erklären lässt, dass das strittige Erbe von seinem Vater herrührt. Da Götz das erstgeborene Kind ist, steht das Gut billigerweise eher ihm als dem letzten Kind zu. [3.] Das letzte Kind, das Götz' Mutter mit Gerlach Spiser (Spisere), ihrem zweiten Ehemann, hat, bildet mit seinen Eltern eine Ganerbschaft. Als Ganerbschaft besitzen sie nicht mehr Anteile an dem genannten Gut als eine Person, da nach der Urkunde des Abtes von Fulda das erste Kind stärkere Rechte als das letzte hat. [4.] (und sprechen auch sint das erste kint erzuget hat mit vredneden [?] luden, das das erbe sines vaters si gewest, das der lesten kinde die zwene dem dritten nit mogen geholfen, dem ersten sin erbe abe erzugen von sie ganerbin underein sint) [?]. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Burggraf und Burgmannen von Friedberg
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: UB Friedberg II, Nr. 248
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Burggraf und Burgmannen von Friedberg sprechen Recht bezüglich des Hauses und der Kemenate in der Judengasse in Friedberg. An das Gericht hat sich Götz Liebermann mit der Bitte um einen Urteilsspruch gewandt. [1.] Die Berufung vom Paradiesgericht in Friedberg an das Reichsgericht ist rechtmäßig und folgt alter Gewohnheit. [2.] Der Abt von Fulda hat eine Urkunde ausgestellt, in der Götz durch Zeugen erklären lässt, dass das strittige Erbe von seinem Vater herrührt. Da Götz das erstgeborene Kind ist, steht das Gut billigerweise eher ihm als dem letzten Kind zu. [3.] Das letzte Kind, das Götz' Mutter mit Gerlach Spiser (Spisere), ihrem zweiten Ehemann, hat, bildet mit seinen Eltern eine Ganerbschaft. Als Ganerbschaft besitzen sie nicht mehr Anteile an dem genannten Gut als eine Person, da nach der Urkunde des Abtes von Fulda das erste Kind stärkere Rechte als das letzte hat. [4.] (und sprechen auch sint das erste kint erzuget hat mit vredneden [?] luden, das das erbe sines vaters si gewest, das der lesten kinde die zwene dem dritten nit mogen geholfen, dem ersten sin erbe abe erzugen von sie ganerbin underein sint) [?]. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Burggraf und Burgmannen von Friedberg
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: UB Friedberg II, Nr. 248
Bei dem Siegel handelt es sich vermutlich um das Geschäftssiegel der Burg Friedberg.
Die Artikelzählung ist in der Urkunde nicht enthalten.
Der letzte Teil des Urteilsspruchs konnte nicht geklärt werden.
Die Artikelzählung ist in der Urkunde nicht enthalten.
Der letzte Teil des Urteilsspruchs konnte nicht geklärt werden.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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