Übergabe des Erbes an Arnold und Gertrud Borger
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A III 25 Familienarchiv Hauss
Familienarchiv Hauss >> Sammlung Borger
(04.07.1753), 1807
Enthält: Vor dem Willicher Schulmeister Thomas Steithoven erscheinen auf dem Borgerhof Ludger Hee und Arnold Burger als vom Linner Schöffengericht bestellte Vormünder von Arnold und Gertrud Borger, Kinder der verstorbenen Eheleute Pacificus und Esther Borger, und übergeben dem nunmehr großjährigen Arnold alle bewegliche und unbewegliche "gereide" des Borgerhofs für 625 Reichstaler. Davon muss er jährlich bis zur Tilgung der Summe 3 % als Rente an seine Schwester abführen. Zu ihrer Verheiratung ("wan sie solte zum stand kommen") hat er ihr eine Reihe von Geld- und Sachleistungen, freie Kost und Logis zu gewähren. Als Zeugen sind die Oheime Ludger Schrörs, Wilhelm Dicker, Michael Tillmans und Johann Löhr zugegen. Zwei Abschriften des Originals vom 4. Juli 1753, die erste Abschrift mit der Nr. 2 datiert vom 4. Juli 1807, die zweite Abschrift mit der Nr. 9 datiert vom 29. Juli 1807.
4 Blatt (2 Doppelbögen)
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:15 MEZ