Der Bischof von Würzburg Konrad [von Thüngen] und der Abt
des Klosters Fulda [Graf] Johann [von Henneberg] verlängern die Frist zur
Untersuchung der beiderseitigen Beweismittel und zur endgültigen Entscheidung durch
ihre Räte in ihren Streitigkeiten um das Geleit zwischen Hammelburg und Karlstadt
zwischen der Brücke bei Hammelburg und dem steinernen Kreuz bei Obereschenbach, um
die Jagd und das Grasen auf dem Dammersfeld, die Rechte des Landgerichts des
Herzogtums Franken in der Stadt Hammelburg, die Fischweide in der Ulster, Ernennung
und Bestätigung von Propst und Äbtissin zu Zella, die Centzugehörigkeit und die
Centschöffen der Orte Batten, Thaiden (Deutten), Seiferts (Seyfrids) und Findlos
(Fundles) sowie das Holzhauen und Roden in den umliegenden Wäldern.