Der Bischof von Würzburg Konrad [von Thüngen] und der Abt des Klosters Fulda [Graf] Johann [von Henneberg] verlängern die Frist zur Untersuchung der beiderseitigen Beweismittel und zur endgültigen Entscheidung durch ihre Räte in ihren Streitigkeiten um das Geleit zwischen Hammelburg und Karlstadt zwischen der Brücke bei Hammelburg und dem steinernen Kreuz bei Obereschenbach, um die Jagd und das Grasen auf dem Dammersfeld, die Rechte des Landgerichts des Herzogtums Franken in der Stadt Hammelburg, die Fischweide in der Ulster, Ernennung und Bestätigung von Propst und Äbtissin zu Zella, die Centzugehörigkeit und die Centschöffen der Orte Batten, Thaiden (Deutten), Seiferts (Seyfrids) und Findlos (Fundles) sowie das Holzhauen und Roden in den umliegenden Wäldern.

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Staatsarchiv Würzburg
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