Appellationis Auseinandersetzung um Bezahlung der Pacht
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(1) 1999
Wismar L 115 (W L 115)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 12. 1. Kläger L
(1756-1763) 02.05.1763-08.08.1763
Kläger: (2) Adam Christian Langermann, Pächter zu Flöte und Triwalk
Beklagter: Inspektor und Provisoren bei der Geistlichen St. Marienziegelhofshebung in Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 02.05. um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Urteil des Patronatsgerichts sowie um ein mandatum de solvendo interimisticum, damit sie ihre Einnahmen erhalten, fordert das Tribunal Kl. am 03.05. auf, seinen Schriftsatz binnen 14 Tagen vorzulegen. Am 18.05. trägt Kl. vor, daß er von Bekl. Pachtminderung wegen einer Mißernte erbeten, diese aber nicht erhalten hatte, da Gutachter sich nicht einigen konnten, ob die Mißernte allein auf natürliche Ursachen oder auf das schlechte Wirtschaften Langermanns zurückzuführen sei. Kl. bittet um Korrektur des Urteils des Patronatsgerichts, da er die Schäden aus dem Mißwuchs nicht allein tragen kann. Eine Antwort des Tribunals ist nicht überliefert. Am 03.06.1763 bitten die Bekl., das bisher nicht ergangene Mandatum de solvendo auf die Pacht zu Trinitatis zu erweitern und legen ein neues negatives Gutachten über die Wirtschaftsweise Langermanns vor. Am 07.06. verspricht das Tribunal schnelles Urteil. Am 08.08.1763 zeigt Langermann dem Tribunal seinen Vergleich mit den Bekl. an und bittet das Tribunal, den Fall zu schließen.
Instanzenzug: 1. Patronatsgericht der St. Marien Ziegelhofshebung 1763 2. Tribunal 1763
Prozessbeilagen: (7) Auszüge aus den Verträgen zwischen der Ziegelhofhebung und Langerman vom 16.06.1761 sowie dieser und Samuel Joachim Ernst Röhracker von Trinitatis 1756; von Notar Jochim Christoph Öehmann aufgenommene Appellation vom 24.03.1763; Urteile des Patronatsgerichts vom 05.11.1762, 23.03. und 02.04.1763; Auszug aus dem Besichtigungsprotokoll zu Triwalck vom 21.04.1763; Aufstellung über Verluste durch Mißernte im Jahre 1762; Gutachten des J.S.D. von der Lühe zu Mulsow, Hieronymus Weichlers und Johann Christoph Bahrings zu Rubow, Bernhard Christoph von Scheel und Johann Friedrich Seitz zu Lenschow sowie J.E. Oldenburg zu Strömkendorf über die Führung der Wirtschaft durch Langermann vom 13.09.1762, 27.04., 02. und 15.05.1763; von Notar Ernst August Leich aufgenommene Befragung des Jochim Harder über die Wirtschaft Langermanns vom 29.04.1763; Protokoll der Sitzung der Ziegelhofshebung vom 02.06.1763; Notiz über Vergleich zwischen den Parteien vom 06.08.1763
Beklagter: Inspektor und Provisoren bei der Geistlichen St. Marienziegelhofshebung in Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 02.05. um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Urteil des Patronatsgerichts sowie um ein mandatum de solvendo interimisticum, damit sie ihre Einnahmen erhalten, fordert das Tribunal Kl. am 03.05. auf, seinen Schriftsatz binnen 14 Tagen vorzulegen. Am 18.05. trägt Kl. vor, daß er von Bekl. Pachtminderung wegen einer Mißernte erbeten, diese aber nicht erhalten hatte, da Gutachter sich nicht einigen konnten, ob die Mißernte allein auf natürliche Ursachen oder auf das schlechte Wirtschaften Langermanns zurückzuführen sei. Kl. bittet um Korrektur des Urteils des Patronatsgerichts, da er die Schäden aus dem Mißwuchs nicht allein tragen kann. Eine Antwort des Tribunals ist nicht überliefert. Am 03.06.1763 bitten die Bekl., das bisher nicht ergangene Mandatum de solvendo auf die Pacht zu Trinitatis zu erweitern und legen ein neues negatives Gutachten über die Wirtschaftsweise Langermanns vor. Am 07.06. verspricht das Tribunal schnelles Urteil. Am 08.08.1763 zeigt Langermann dem Tribunal seinen Vergleich mit den Bekl. an und bittet das Tribunal, den Fall zu schließen.
Instanzenzug: 1. Patronatsgericht der St. Marien Ziegelhofshebung 1763 2. Tribunal 1763
Prozessbeilagen: (7) Auszüge aus den Verträgen zwischen der Ziegelhofhebung und Langerman vom 16.06.1761 sowie dieser und Samuel Joachim Ernst Röhracker von Trinitatis 1756; von Notar Jochim Christoph Öehmann aufgenommene Appellation vom 24.03.1763; Urteile des Patronatsgerichts vom 05.11.1762, 23.03. und 02.04.1763; Auszug aus dem Besichtigungsprotokoll zu Triwalck vom 21.04.1763; Aufstellung über Verluste durch Mißernte im Jahre 1762; Gutachten des J.S.D. von der Lühe zu Mulsow, Hieronymus Weichlers und Johann Christoph Bahrings zu Rubow, Bernhard Christoph von Scheel und Johann Friedrich Seitz zu Lenschow sowie J.E. Oldenburg zu Strömkendorf über die Führung der Wirtschaft durch Langermann vom 13.09.1762, 27.04., 02. und 15.05.1763; von Notar Ernst August Leich aufgenommene Befragung des Jochim Harder über die Wirtschaft Langermanns vom 29.04.1763; Protokoll der Sitzung der Ziegelhofshebung vom 02.06.1763; Notiz über Vergleich zwischen den Parteien vom 06.08.1763
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ