P Rep. 241 Standesamt Pankow, Familienbücher (Bestand)
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P Rep. 241
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> P Bestände der Berliner Standesämter
1959 - 2023
Vorwort: P Rep. 241 Standesamt Pankow, Familienbücher
Das "Familienbuch" wurde erstmals durch das Personenstandsgesetz vom 03. November 1937 eingeführt, um anstelle der bisherigen Heiratsregister verwandtschaftliche Zusammenhänge stärker zu verdeutlichen und im Sinne der nationalsozialistischen Erbgesundheits- und Rassenpolitik auswerten zu können.
Das Personenstandsrecht der DDR (Gesetz vom 16. November 1956 und ff.) sah derartige Familienbücher nicht vor. Die Bürger konnten ihre Personenstandsurkunden und andere persönliche Dokumente in einem "Buch der Familie" privat sammeln. Die Standesämter registrierten die von ihnen vorgenommenen Trauungen in einem Ehebuch. Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde das Personenstandsrecht der Bundesrepublik übernommen.
Dort war mit der zum 1. Januar 1958 in Kraft getretenen Veränderung des Personenstandsgesetzes das Heiratsbuch als bei den Standesämtern stationär geführtes Eheschließungsregister wiederbelebt worden. Daneben trat ein Familienbuch in veränderter Form. Es begleitete (als Karteiblatt) ein Ehepaar bei Wohnortwechseln und wurde dort vom zuständigen Standesamt fortgeschrieben. Für Ehen, die vor 1958 geschlossen worden waren, konnte nachträglich ein solches Familienbuch angelegt werden.
Durch das Personenstandsgesetz von 2007 wurde das Familienbuch abgeschafft. Seitdem werden in den Familienbüchern keine neuen Einträge mehr vorgenommen, sondern nur die bestehenden Einträge weiter gepflegt.
Der Bestand enthält einzelne Familienbücher (in Karteiform), die auf Antrag für vor 1958 geschlossene Ehen von den ehem. Ostberliner Standesämtern Pankow, Weißensee und Prenzlauer Berg nach 1990 angelegt wurden.
Laufzeit: 1959 - 2017
Erschlossen: 13 AE
Allgemeiner Hinweis: Die Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des Berliner Archivgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung noch geschützt und nicht frei zugänglich.
Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 100 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Eheschließungen) bzw. 30 Jahren (Sterbefälle) archiviert. Der Überlieferungsstand im Landesarchiv Berlin entspricht diesen Vorgaben mit einer möglichen Verzögerung von einem Jahr.
Das "Familienbuch" wurde erstmals durch das Personenstandsgesetz vom 03. November 1937 eingeführt, um anstelle der bisherigen Heiratsregister verwandtschaftliche Zusammenhänge stärker zu verdeutlichen und im Sinne der nationalsozialistischen Erbgesundheits- und Rassenpolitik auswerten zu können.
Das Personenstandsrecht der DDR (Gesetz vom 16. November 1956 und ff.) sah derartige Familienbücher nicht vor. Die Bürger konnten ihre Personenstandsurkunden und andere persönliche Dokumente in einem "Buch der Familie" privat sammeln. Die Standesämter registrierten die von ihnen vorgenommenen Trauungen in einem Ehebuch. Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde das Personenstandsrecht der Bundesrepublik übernommen.
Dort war mit der zum 1. Januar 1958 in Kraft getretenen Veränderung des Personenstandsgesetzes das Heiratsbuch als bei den Standesämtern stationär geführtes Eheschließungsregister wiederbelebt worden. Daneben trat ein Familienbuch in veränderter Form. Es begleitete (als Karteiblatt) ein Ehepaar bei Wohnortwechseln und wurde dort vom zuständigen Standesamt fortgeschrieben. Für Ehen, die vor 1958 geschlossen worden waren, konnte nachträglich ein solches Familienbuch angelegt werden.
Durch das Personenstandsgesetz von 2007 wurde das Familienbuch abgeschafft. Seitdem werden in den Familienbüchern keine neuen Einträge mehr vorgenommen, sondern nur die bestehenden Einträge weiter gepflegt.
Der Bestand enthält einzelne Familienbücher (in Karteiform), die auf Antrag für vor 1958 geschlossene Ehen von den ehem. Ostberliner Standesämtern Pankow, Weißensee und Prenzlauer Berg nach 1990 angelegt wurden.
Laufzeit: 1959 - 2017
Erschlossen: 13 AE
Allgemeiner Hinweis: Die Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des Berliner Archivgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung noch geschützt und nicht frei zugänglich.
Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 100 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Eheschließungen) bzw. 30 Jahren (Sterbefälle) archiviert. Der Überlieferungsstand im Landesarchiv Berlin entspricht diesen Vorgaben mit einer möglichen Verzögerung von einem Jahr.
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
22.08.2025, 11:21 AM CEST