P Rep. 241 Standesamt Pankow, Familienbücher (Bestand)
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P Rep. 241
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> P Bestände der Berliner Standesämter
1959 - 2023
Vorwort: P Rep. 241 Standesamt Pankow, Familienbücher
Das "Familienbuch" wurde erstmals durch das Personenstandsgesetz vom 03. November 1937 eingeführt, um anstelle der bisherigen Heiratsregister verwandtschaftliche Zusammenhänge stärker zu verdeutlichen und im Sinne der nationalsozialistischen Erbgesundheits- und Rassenpolitik auswerten zu können.
Das Personenstandsrecht der DDR (Gesetz vom 16. November 1956 und ff.) sah derartige Familienbücher nicht vor. Die Bürger konnten ihre Personenstandsurkunden und andere persönliche Dokumente in einem "Buch der Familie" privat sammeln. Die Standesämter registrierten die von ihnen vorgenommenen Trauungen in einem Ehebuch. Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde das Personenstandsrecht der Bundesrepublik übernommen.
Dort war mit der zum 1. Januar 1958 in Kraft getretenen Veränderung des Personenstandsgesetzes das Heiratsbuch als bei den Standesämtern stationär geführtes Eheschließungsregister wiederbelebt worden. Daneben trat ein Familienbuch in veränderter Form. Es begleitete (als Karteiblatt) ein Ehepaar bei Wohnortwechseln und wurde dort vom zuständigen Standesamt fortgeschrieben. Für Ehen, die vor 1958 geschlossen worden waren, konnte nachträglich ein solches Familienbuch angelegt werden.
Durch das Personenstandsgesetz von 2007 wurde das Familienbuch abgeschafft. Seitdem werden in den Familienbüchern keine neuen Einträge mehr vorgenommen, sondern nur die bestehenden Einträge weiter gepflegt.
Der Bestand enthält einzelne Familienbücher (in Karteiform), die auf Antrag für vor 1958 geschlossene Ehen von den ehem. Ostberliner Standesämtern Pankow, Weißensee und Prenzlauer Berg nach 1990 angelegt wurden.
Laufzeit: 1959 - 2017
Erschlossen: 13 AE
Allgemeiner Hinweis: Die Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des Berliner Archivgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung noch geschützt und nicht frei zugänglich.
Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 100 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Eheschließungen) bzw. 30 Jahren (Sterbefälle) archiviert. Der Überlieferungsstand im Landesarchiv Berlin entspricht diesen Vorgaben mit einer möglichen Verzögerung von einem Jahr.
Das "Familienbuch" wurde erstmals durch das Personenstandsgesetz vom 03. November 1937 eingeführt, um anstelle der bisherigen Heiratsregister verwandtschaftliche Zusammenhänge stärker zu verdeutlichen und im Sinne der nationalsozialistischen Erbgesundheits- und Rassenpolitik auswerten zu können.
Das Personenstandsrecht der DDR (Gesetz vom 16. November 1956 und ff.) sah derartige Familienbücher nicht vor. Die Bürger konnten ihre Personenstandsurkunden und andere persönliche Dokumente in einem "Buch der Familie" privat sammeln. Die Standesämter registrierten die von ihnen vorgenommenen Trauungen in einem Ehebuch. Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde das Personenstandsrecht der Bundesrepublik übernommen.
Dort war mit der zum 1. Januar 1958 in Kraft getretenen Veränderung des Personenstandsgesetzes das Heiratsbuch als bei den Standesämtern stationär geführtes Eheschließungsregister wiederbelebt worden. Daneben trat ein Familienbuch in veränderter Form. Es begleitete (als Karteiblatt) ein Ehepaar bei Wohnortwechseln und wurde dort vom zuständigen Standesamt fortgeschrieben. Für Ehen, die vor 1958 geschlossen worden waren, konnte nachträglich ein solches Familienbuch angelegt werden.
Durch das Personenstandsgesetz von 2007 wurde das Familienbuch abgeschafft. Seitdem werden in den Familienbüchern keine neuen Einträge mehr vorgenommen, sondern nur die bestehenden Einträge weiter gepflegt.
Der Bestand enthält einzelne Familienbücher (in Karteiform), die auf Antrag für vor 1958 geschlossene Ehen von den ehem. Ostberliner Standesämtern Pankow, Weißensee und Prenzlauer Berg nach 1990 angelegt wurden.
Laufzeit: 1959 - 2017
Erschlossen: 13 AE
Allgemeiner Hinweis: Die Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des Berliner Archivgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung noch geschützt und nicht frei zugänglich.
Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 100 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Eheschließungen) bzw. 30 Jahren (Sterbefälle) archiviert. Der Überlieferungsstand im Landesarchiv Berlin entspricht diesen Vorgaben mit einer möglichen Verzögerung von einem Jahr.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
22.08.2025, 11:21 MESZ