Kameralamt Laupheim-Wiblingen: Rechnungen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 1/62
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Rechnungen der unteren Verwaltungsbehörden >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1806-1922
Inhalt und Bewertung
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude, Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen sowie Steuerhauptbücher.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien, usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefaßt. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlaß vom 25.4.1807 (Reg.Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg.Bl. S. 229) wurden Sie als selbstständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg.Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg.Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg.Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Laupheim bestand von 1806 bis 1922 und befand sich von 1806 - 1909 in Wiblingen und von 1909 bis 1922 in Laupheim. Gemäß Verfügung über Einteilung der einzelnen Souveränitätsbezirke vom 7.7.1807 (Württ. Reg.Blatt v. 1807, Seite 258) wurden die Patrimonialämter Bussmannshausen und der Patr. Herrschaft v. Hornstein Ochsenhausen und der Patr. Herrschaft v. Hornstein Groß- u. Kleinlaupheim und der Patr. Herrschaft v. Welden Schemerberg und der Patr. Herrschaft Fürst v. Taxis Sulmingen u. Nietzingen und der Patr. Herrschaft Graf v. Plettenberg Achstetten und der Patr. Herrschaft v. Reutner u. Graf Törring dem Kameralamt Laupheim zugeteilt. Laut Verordnung über Neuordnung der Kameralämter vom 6.6.1819 (Württ. Reg.Bl. v. 1819, Seite 293-304) hat das Kameralamt den Ort Risstissen an das Kameralamt Ehingen abgetreten und das Forstrevier Donaustetten vom Forstamt Biberach übernommen. Gemäss Verfügung über die Kameralamtsbezirks-Einteilung vom 19.6.1835 (Württ. Reg.Blatt von 1835, Seite 252) hat das Kameralamt die Orte Baltringen und Schönebürg nebst Parzellen vom Kameralamt Ochsenhausen übernommen. Die Verlegung des Kameralamts von Wiblingen nach Laupheim erfolgte durch K. Verfügung vom 10.9.1909. Unter der Rubrik "Bildung des Bezirks" befinden sich auch Akten der Landes-Organisations-Kommission, welche nach deren Auflösung dem Kameralamt als Vorakten übergeben worden sind. Ferner sind unter "Hochbauwesen" gemeinschaftliche Akten des Kameral- und Bezirksbauamts enthalten. Die Akten des Kameralamts Laupheim-Wiblingen bilden den Bestand F 62 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Der vorliegende Bestand von Rechnungen des Kamera lamts Laupheim-Wiblingen war im Finanzarchiv Ludwigsburg ursprünglich als Teil der sog. "Neueren Rechnungen" (Bestand E 225/226) nur summarisch erfaßt worden. Er wurde im Oktober 1981 durch die Zeitangestellte Wally Vogler neu verzeichnet. Die Abschlußarbeiten besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand umfasst 392 Akten- und Bandeinheiten mit 20,7 ltd. m Umfang. Ludwigsburg, August 1983
Liste der Rechner: Rechner der Domanial-Hauptbücher Bd. 1-4 Schuster Bd. 5 Schuster, Christian Pistorius Bd. 6-13 Pistorius Bd. 14-16 Wintter Bd. 17 Wintter, Wilhelm von Cloß Bd. 18-30 von Cloß Bd. 31 von Cloß, Sigmund Beck Bd. 32-41 Beck Bd. 42-57 Geier Bd. 58 Geier, Sailer Bd. 59-63 Sailer Bd. 64 Sailer, Schmitt Bd. 65-70 Schmitt Bd. 71 Schmitt, Haux Bd. 72 -73 Haux Bd. 74-75 Haux, Müller Bd. 76-84 Müller Bd. 85 Müller, Stiegele Bd. 86-97 Stiegele Bd. 98-99 Stiegele, Weiß Bd. 100-116 Weiß Rechner der Jahres-Bauconsignationen Bd. 251 - 252 Schuster Bd. 253-261 Pistorius Bd. 262-265 Wintter Bd. 266-280 von Cloß Bd. 281-289 Beck Bd. 290-305 Geier Bd. 306-312 Sailer Bd. 313-319 Schmitt Bd. 320-323 Haux Bd. 324-333 Müller Bd. 334-346 Stiegele Bd. 347-358 Weiß Rechner der Umgelds- und Wirtschafts- Abgabe-Rechnungen Bd. 359-361 Christian Weber Bd. 362-371 von Cloß Bd. 372 von Cloß, Beck Bd. 373-381 Beck Bd. 382 Beck, Geier Bd. 383-387 Geier Bd. 388-389 Weiß Rechner der Steuer-Hauptbücher Bd. 390 Schmitt Bd. 391 Haux, Müller Bd. 392 Müller, Stiegele
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude, Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen sowie Steuerhauptbücher.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien, usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefaßt. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlaß vom 25.4.1807 (Reg.Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg.Bl. S. 229) wurden Sie als selbstständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg.Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg.Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg.Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Laupheim bestand von 1806 bis 1922 und befand sich von 1806 - 1909 in Wiblingen und von 1909 bis 1922 in Laupheim. Gemäß Verfügung über Einteilung der einzelnen Souveränitätsbezirke vom 7.7.1807 (Württ. Reg.Blatt v. 1807, Seite 258) wurden die Patrimonialämter Bussmannshausen und der Patr. Herrschaft v. Hornstein Ochsenhausen und der Patr. Herrschaft v. Hornstein Groß- u. Kleinlaupheim und der Patr. Herrschaft v. Welden Schemerberg und der Patr. Herrschaft Fürst v. Taxis Sulmingen u. Nietzingen und der Patr. Herrschaft Graf v. Plettenberg Achstetten und der Patr. Herrschaft v. Reutner u. Graf Törring dem Kameralamt Laupheim zugeteilt. Laut Verordnung über Neuordnung der Kameralämter vom 6.6.1819 (Württ. Reg.Bl. v. 1819, Seite 293-304) hat das Kameralamt den Ort Risstissen an das Kameralamt Ehingen abgetreten und das Forstrevier Donaustetten vom Forstamt Biberach übernommen. Gemäss Verfügung über die Kameralamtsbezirks-Einteilung vom 19.6.1835 (Württ. Reg.Blatt von 1835, Seite 252) hat das Kameralamt die Orte Baltringen und Schönebürg nebst Parzellen vom Kameralamt Ochsenhausen übernommen. Die Verlegung des Kameralamts von Wiblingen nach Laupheim erfolgte durch K. Verfügung vom 10.9.1909. Unter der Rubrik "Bildung des Bezirks" befinden sich auch Akten der Landes-Organisations-Kommission, welche nach deren Auflösung dem Kameralamt als Vorakten übergeben worden sind. Ferner sind unter "Hochbauwesen" gemeinschaftliche Akten des Kameral- und Bezirksbauamts enthalten. Die Akten des Kameralamts Laupheim-Wiblingen bilden den Bestand F 62 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Der vorliegende Bestand von Rechnungen des Kamera lamts Laupheim-Wiblingen war im Finanzarchiv Ludwigsburg ursprünglich als Teil der sog. "Neueren Rechnungen" (Bestand E 225/226) nur summarisch erfaßt worden. Er wurde im Oktober 1981 durch die Zeitangestellte Wally Vogler neu verzeichnet. Die Abschlußarbeiten besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand umfasst 392 Akten- und Bandeinheiten mit 20,7 ltd. m Umfang. Ludwigsburg, August 1983
Liste der Rechner: Rechner der Domanial-Hauptbücher Bd. 1-4 Schuster Bd. 5 Schuster, Christian Pistorius Bd. 6-13 Pistorius Bd. 14-16 Wintter Bd. 17 Wintter, Wilhelm von Cloß Bd. 18-30 von Cloß Bd. 31 von Cloß, Sigmund Beck Bd. 32-41 Beck Bd. 42-57 Geier Bd. 58 Geier, Sailer Bd. 59-63 Sailer Bd. 64 Sailer, Schmitt Bd. 65-70 Schmitt Bd. 71 Schmitt, Haux Bd. 72 -73 Haux Bd. 74-75 Haux, Müller Bd. 76-84 Müller Bd. 85 Müller, Stiegele Bd. 86-97 Stiegele Bd. 98-99 Stiegele, Weiß Bd. 100-116 Weiß Rechner der Jahres-Bauconsignationen Bd. 251 - 252 Schuster Bd. 253-261 Pistorius Bd. 262-265 Wintter Bd. 266-280 von Cloß Bd. 281-289 Beck Bd. 290-305 Geier Bd. 306-312 Sailer Bd. 313-319 Schmitt Bd. 320-323 Haux Bd. 324-333 Müller Bd. 334-346 Stiegele Bd. 347-358 Weiß Rechner der Umgelds- und Wirtschafts- Abgabe-Rechnungen Bd. 359-361 Christian Weber Bd. 362-371 von Cloß Bd. 372 von Cloß, Beck Bd. 373-381 Beck Bd. 382 Beck, Geier Bd. 383-387 Geier Bd. 388-389 Weiß Rechner der Steuer-Hauptbücher Bd. 390 Schmitt Bd. 391 Haux, Müller Bd. 392 Müller, Stiegele
392 Bände (25,0 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:40 PM CET
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