Kameralamt Laupheim-Wiblingen: Rechnungen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 1/62
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Rechnungen der unteren Verwaltungsbehörden >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1806-1922
Inhalt und Bewertung
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude, Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen sowie Steuerhauptbücher.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien, usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefaßt. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlaß vom 25.4.1807 (Reg.Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg.Bl. S. 229) wurden Sie als selbstständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg.Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg.Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg.Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Laupheim bestand von 1806 bis 1922 und befand sich von 1806 - 1909 in Wiblingen und von 1909 bis 1922 in Laupheim. Gemäß Verfügung über Einteilung der einzelnen Souveränitätsbezirke vom 7.7.1807 (Württ. Reg.Blatt v. 1807, Seite 258) wurden die Patrimonialämter Bussmannshausen und der Patr. Herrschaft v. Hornstein Ochsenhausen und der Patr. Herrschaft v. Hornstein Groß- u. Kleinlaupheim und der Patr. Herrschaft v. Welden Schemerberg und der Patr. Herrschaft Fürst v. Taxis Sulmingen u. Nietzingen und der Patr. Herrschaft Graf v. Plettenberg Achstetten und der Patr. Herrschaft v. Reutner u. Graf Törring dem Kameralamt Laupheim zugeteilt. Laut Verordnung über Neuordnung der Kameralämter vom 6.6.1819 (Württ. Reg.Bl. v. 1819, Seite 293-304) hat das Kameralamt den Ort Risstissen an das Kameralamt Ehingen abgetreten und das Forstrevier Donaustetten vom Forstamt Biberach übernommen. Gemäss Verfügung über die Kameralamtsbezirks-Einteilung vom 19.6.1835 (Württ. Reg.Blatt von 1835, Seite 252) hat das Kameralamt die Orte Baltringen und Schönebürg nebst Parzellen vom Kameralamt Ochsenhausen übernommen. Die Verlegung des Kameralamts von Wiblingen nach Laupheim erfolgte durch K. Verfügung vom 10.9.1909. Unter der Rubrik "Bildung des Bezirks" befinden sich auch Akten der Landes-Organisations-Kommission, welche nach deren Auflösung dem Kameralamt als Vorakten übergeben worden sind. Ferner sind unter "Hochbauwesen" gemeinschaftliche Akten des Kameral- und Bezirksbauamts enthalten. Die Akten des Kameralamts Laupheim-Wiblingen bilden den Bestand F 62 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Der vorliegende Bestand von Rechnungen des Kamera lamts Laupheim-Wiblingen war im Finanzarchiv Ludwigsburg ursprünglich als Teil der sog. "Neueren Rechnungen" (Bestand E 225/226) nur summarisch erfaßt worden. Er wurde im Oktober 1981 durch die Zeitangestellte Wally Vogler neu verzeichnet. Die Abschlußarbeiten besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand umfasst 392 Akten- und Bandeinheiten mit 20,7 ltd. m Umfang. Ludwigsburg, August 1983
Liste der Rechner: Rechner der Domanial-Hauptbücher Bd. 1-4 Schuster Bd. 5 Schuster, Christian Pistorius Bd. 6-13 Pistorius Bd. 14-16 Wintter Bd. 17 Wintter, Wilhelm von Cloß Bd. 18-30 von Cloß Bd. 31 von Cloß, Sigmund Beck Bd. 32-41 Beck Bd. 42-57 Geier Bd. 58 Geier, Sailer Bd. 59-63 Sailer Bd. 64 Sailer, Schmitt Bd. 65-70 Schmitt Bd. 71 Schmitt, Haux Bd. 72 -73 Haux Bd. 74-75 Haux, Müller Bd. 76-84 Müller Bd. 85 Müller, Stiegele Bd. 86-97 Stiegele Bd. 98-99 Stiegele, Weiß Bd. 100-116 Weiß Rechner der Jahres-Bauconsignationen Bd. 251 - 252 Schuster Bd. 253-261 Pistorius Bd. 262-265 Wintter Bd. 266-280 von Cloß Bd. 281-289 Beck Bd. 290-305 Geier Bd. 306-312 Sailer Bd. 313-319 Schmitt Bd. 320-323 Haux Bd. 324-333 Müller Bd. 334-346 Stiegele Bd. 347-358 Weiß Rechner der Umgelds- und Wirtschafts- Abgabe-Rechnungen Bd. 359-361 Christian Weber Bd. 362-371 von Cloß Bd. 372 von Cloß, Beck Bd. 373-381 Beck Bd. 382 Beck, Geier Bd. 383-387 Geier Bd. 388-389 Weiß Rechner der Steuer-Hauptbücher Bd. 390 Schmitt Bd. 391 Haux, Müller Bd. 392 Müller, Stiegele
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude, Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen sowie Steuerhauptbücher.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien, usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefaßt. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlaß vom 25.4.1807 (Reg.Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg.Bl. S. 229) wurden Sie als selbstständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg.Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg.Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg.Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Laupheim bestand von 1806 bis 1922 und befand sich von 1806 - 1909 in Wiblingen und von 1909 bis 1922 in Laupheim. Gemäß Verfügung über Einteilung der einzelnen Souveränitätsbezirke vom 7.7.1807 (Württ. Reg.Blatt v. 1807, Seite 258) wurden die Patrimonialämter Bussmannshausen und der Patr. Herrschaft v. Hornstein Ochsenhausen und der Patr. Herrschaft v. Hornstein Groß- u. Kleinlaupheim und der Patr. Herrschaft v. Welden Schemerberg und der Patr. Herrschaft Fürst v. Taxis Sulmingen u. Nietzingen und der Patr. Herrschaft Graf v. Plettenberg Achstetten und der Patr. Herrschaft v. Reutner u. Graf Törring dem Kameralamt Laupheim zugeteilt. Laut Verordnung über Neuordnung der Kameralämter vom 6.6.1819 (Württ. Reg.Bl. v. 1819, Seite 293-304) hat das Kameralamt den Ort Risstissen an das Kameralamt Ehingen abgetreten und das Forstrevier Donaustetten vom Forstamt Biberach übernommen. Gemäss Verfügung über die Kameralamtsbezirks-Einteilung vom 19.6.1835 (Württ. Reg.Blatt von 1835, Seite 252) hat das Kameralamt die Orte Baltringen und Schönebürg nebst Parzellen vom Kameralamt Ochsenhausen übernommen. Die Verlegung des Kameralamts von Wiblingen nach Laupheim erfolgte durch K. Verfügung vom 10.9.1909. Unter der Rubrik "Bildung des Bezirks" befinden sich auch Akten der Landes-Organisations-Kommission, welche nach deren Auflösung dem Kameralamt als Vorakten übergeben worden sind. Ferner sind unter "Hochbauwesen" gemeinschaftliche Akten des Kameral- und Bezirksbauamts enthalten. Die Akten des Kameralamts Laupheim-Wiblingen bilden den Bestand F 62 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Der vorliegende Bestand von Rechnungen des Kamera lamts Laupheim-Wiblingen war im Finanzarchiv Ludwigsburg ursprünglich als Teil der sog. "Neueren Rechnungen" (Bestand E 225/226) nur summarisch erfaßt worden. Er wurde im Oktober 1981 durch die Zeitangestellte Wally Vogler neu verzeichnet. Die Abschlußarbeiten besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand umfasst 392 Akten- und Bandeinheiten mit 20,7 ltd. m Umfang. Ludwigsburg, August 1983
Liste der Rechner: Rechner der Domanial-Hauptbücher Bd. 1-4 Schuster Bd. 5 Schuster, Christian Pistorius Bd. 6-13 Pistorius Bd. 14-16 Wintter Bd. 17 Wintter, Wilhelm von Cloß Bd. 18-30 von Cloß Bd. 31 von Cloß, Sigmund Beck Bd. 32-41 Beck Bd. 42-57 Geier Bd. 58 Geier, Sailer Bd. 59-63 Sailer Bd. 64 Sailer, Schmitt Bd. 65-70 Schmitt Bd. 71 Schmitt, Haux Bd. 72 -73 Haux Bd. 74-75 Haux, Müller Bd. 76-84 Müller Bd. 85 Müller, Stiegele Bd. 86-97 Stiegele Bd. 98-99 Stiegele, Weiß Bd. 100-116 Weiß Rechner der Jahres-Bauconsignationen Bd. 251 - 252 Schuster Bd. 253-261 Pistorius Bd. 262-265 Wintter Bd. 266-280 von Cloß Bd. 281-289 Beck Bd. 290-305 Geier Bd. 306-312 Sailer Bd. 313-319 Schmitt Bd. 320-323 Haux Bd. 324-333 Müller Bd. 334-346 Stiegele Bd. 347-358 Weiß Rechner der Umgelds- und Wirtschafts- Abgabe-Rechnungen Bd. 359-361 Christian Weber Bd. 362-371 von Cloß Bd. 372 von Cloß, Beck Bd. 373-381 Beck Bd. 382 Beck, Geier Bd. 383-387 Geier Bd. 388-389 Weiß Rechner der Steuer-Hauptbücher Bd. 390 Schmitt Bd. 391 Haux, Müller Bd. 392 Müller, Stiegele
392 Bände (25,0 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ
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- Geschäftsbereich Finanzministerium (Tektonik)
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