Ansprüche der Gemeinde Willstätt auf den freien Weide- und Eckerichgenuß und auf zwei Klafter Bürgergab, sogenanntes Losholz aus diesem Walde, auch das Eigentumsrecht auf einen Teil desselben, die gemeine Lehr genannt, dann das Gesuch derselben um Wiederabtretung des besagten Waldes zu ihrem ferneren Eigentum und die auf das hierauf erstattete Rechtsgutachten des gräflich hanauischen Oberappelationsgerichts erfolgte Resolution, nach welcher die Gemeinde mit ihren Ansprüchen abgewiesen, ihr aber die Begünstigung der Holzabgabe gegen einen billigen Preis eingeräumt, vor der Hand aber das Klafter um 1 fl 45 xr und jährlich 50 fl zum Brückenbau auf fünf Jahre aus besonderer Gnade abgegeben werde

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view