Ansprüche der Gemeinde Willstätt auf den freien Weide- und Eckerichgenuß und auf zwei Klafter Bürgergab, sogenanntes Losholz aus diesem Walde, auch das Eigentumsrecht auf einen Teil desselben, die gemeine Lehr genannt, dann das Gesuch derselben um Wiederabtretung des besagten Waldes zu ihrem ferneren Eigentum und die auf das hierauf erstattete Rechtsgutachten des gräflich hanauischen Oberappelationsgerichts erfolgte Resolution, nach welcher die Gemeinde mit ihren Ansprüchen abgewiesen, ihr aber die Begünstigung der Holzabgabe gegen einen billigen Preis eingeräumt, vor der Hand aber das Klafter um 1 fl 45 xr und jährlich 50 fl zum Brückenbau auf fünf Jahre aus besonderer Gnade abgegeben werde
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Ansprüche der Gemeinde Willstätt auf den freien Weide- und Eckerichgenuß und auf zwei Klafter Bürgergab, sogenanntes Losholz aus diesem Walde, auch das Eigentumsrecht auf einen Teil desselben, die gemeine Lehr genannt, dann das Gesuch derselben um Wiederabtretung des besagten Waldes zu ihrem ferneren Eigentum und die auf das hierauf erstattete Rechtsgutachten des gräflich hanauischen Oberappelationsgerichts erfolgte Resolution, nach welcher die Gemeinde mit ihren Ansprüchen abgewiesen, ihr aber die Begünstigung der Holzabgabe gegen einen billigen Preis eingeräumt, vor der Hand aber das Klafter um 1 fl 45 xr und jährlich 50 fl zum Brückenbau auf fünf Jahre aus besonderer Gnade abgegeben werde
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 191 Nr. 28
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 191 Willstätter und Endinger Wald
Willstätter und Endinger Wald >> Waldung
1791
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:17 MESZ
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