Revers des Schenken Konrad von Erbach über die Belehnung durch Pfalzgraf Friedrich als Vormund des minderjährigen Kurfürsten Philipp von der Pfalz...
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Sonstige Behördensignaturen: 9.
A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen
Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 4 Buchstabe E >> 4.9 von Erbach
1500 Dezember 14
Kurpfalz
Pergament, angehängtes Siegel fehlt.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: montag nach sant Lucien der heiligen jungfrauwen tag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Revers des Schenken Konrad von Erbach über die Belehnung durch Pfalzgraf Friedrich als Vormund des minderjährigen Kurfürsten Philipp von der Pfalz mit folgenden Schlössern, Städten, Dörfern, Zinsen, Gülten und anderem als Mannlehen, Fuldischen Lehen und Burglehen: dem Erbschenkenamt der Pfalzgrafen, Burg und Stadt Erbach samt Zubehör an Mannschaft, Wildbann, Fischerei, Centen und Halsgerichten, zwei Teilen des Zehnten in der Mark sowie den Dörfern Zell, Kimbach, Fürstengrund, Weitengesäß, Eulbach, Ernsbach, Erlenbach, Lauerbach, Haisterbach, Günterfürst, Elsbach, Mossau, Roßbach, Schönnen, mit Vogteien, Gerichten, Wald, Wasser und Weiden, zwei Teilen des Zehnten zu Rehbach, Weiten-Gesäß und Eulbach, dann Beerfelden, Etzean, Unter-Sensbach, Schöllenbach, Kailbach, Hesselbach, Hebstahl, Gammelsbach, Finkenbach, Falken-Gesäß, Erlenbach, Güttersbach, Olfen und Hiltersklingen, den Centen und Halsgerichten in diesen Dörfern sowie die Dörfer mit Vogteien, Gerichten, Wald, Wasser und Weide samt Zubehör, der Feste Freienstein mit allem Zubehör an Mannschaft, Wildbann, Fischerei, Wald, Wasser und Weiden, zwei Teilen des Zehnten zu Schöllenbach, Hebstahl, Gammelsbach, Falken-Gesäß, Finkenbach, Hüttental, Hiltersklingen auf dem Kohlhau und Hammelbach, dem Dorf Affolterbach mit Zubehör, Vogteien, Gerichten, Wald, Wasser und Weiden, den Dörfern Zotzenbach, Rimbach, Lützel-Rimbach, und Scharbach mit Wald, Wasser und Weiden, Vogtei und Gerichten sowie den zwei Teilen des Zehnten zu Zotzenbach, den Kirchsätzen zu Beerfelden, Reichelsheim und Brensbach, den Centen und Halsgerichten zu Reichelsheim samt Wildbann und Fischerei, den Dörfern Rohrbach und Ostern mit Vogtei, Gerichten, Wasser und Weiden, zwei Teilen des Zehnten in der Zent Reichelsheim, wie seine Eltern die an ihn vererbt hatten, der Hälfte der Feste Schönberg und dem Teil Schenk Eberhards an den Dörfern Elmshausen, Wilmshausen, Gronau, Zell, Mittershausen, Mitlechtern, Knoden, Breitenwiesen, Ober-Laudenbach und Schannenbach mit Wald, Wasser, Weide, Vogtei und Gericht, Wildbann und Fischerei, dem von den Eltern ererbten Hof zu Reichenbach mit allen Freiheiten sowie seinem Teil des Zehnten zu Gronau, Elmshausen und Auerbach. Schenk Eberhard hat auch einen Teil an der Feste und dem Dorf Habitzheim mit Vogtei und Gericht, außer dem von ihm von den Gayling gekauften Ulner-Hof, der sein Eigen ist. Außerdem besitzt er einen Teil des Zehnten zu Groß- Umstadt, den schon seine Eltern besaßen, den halben Hof vor der Stadt, dessen andere Hälfte dem Pfalzgrafen gehört, Spachbrücken, Zeilhard und Georgenhausen mit Vogtei, Wald, Wasser und Weiden, zwei Teile des Zehnten zu Spachbrücken und Zeilhard. Er belehnt ihn außerdem als Burglehen zu Lindenfels mit namentlich genannten Weingärten in der Mark Dossenheim sowie seinem Teil des Weinzehnten zu Groß-Sachsen, der für eine Weingült von drei Fuder Wein jährlich verliehen ist, sowie mit 20 Malter Korn und vier Ohm Wein zu Nierstein als Burglehen zu Oppenheim.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Revers des Schenken Konrad von Erbach über die Belehnung durch Pfalzgraf Friedrich als Vormund des minderjährigen Kurfürsten Philipp von der Pfalz mit folgenden Schlössern, Städten, Dörfern, Zinsen, Gülten und anderem als Mannlehen, Fuldischen Lehen und Burglehen: dem Erbschenkenamt der Pfalzgrafen, Burg und Stadt Erbach samt Zubehör an Mannschaft, Wildbann, Fischerei, Centen und Halsgerichten, zwei Teilen des Zehnten in der Mark sowie den Dörfern Zell, Kimbach, Fürstengrund, Weitengesäß, Eulbach, Ernsbach, Erlenbach, Lauerbach, Haisterbach, Günterfürst, Elsbach, Mossau, Roßbach, Schönnen, mit Vogteien, Gerichten, Wald, Wasser und Weiden, zwei Teilen des Zehnten zu Rehbach, Weiten-Gesäß und Eulbach, dann Beerfelden, Etzean, Unter-Sensbach, Schöllenbach, Kailbach, Hesselbach, Hebstahl, Gammelsbach, Finkenbach, Falken-Gesäß, Erlenbach, Güttersbach, Olfen und Hiltersklingen, den Centen und Halsgerichten in diesen Dörfern sowie die Dörfer mit Vogteien, Gerichten, Wald, Wasser und Weide samt Zubehör, der Feste Freienstein mit allem Zubehör an Mannschaft, Wildbann, Fischerei, Wald, Wasser und Weiden, zwei Teilen des Zehnten zu Schöllenbach, Hebstahl, Gammelsbach, Falken-Gesäß, Finkenbach, Hüttental, Hiltersklingen auf dem Kohlhau und Hammelbach, dem Dorf Affolterbach mit Zubehör, Vogteien, Gerichten, Wald, Wasser und Weiden, den Dörfern Zotzenbach, Rimbach, Lützel-Rimbach, und Scharbach mit Wald, Wasser und Weiden, Vogtei und Gerichten sowie den zwei Teilen des Zehnten zu Zotzenbach, den Kirchsätzen zu Beerfelden, Reichelsheim und Brensbach, den Centen und Halsgerichten zu Reichelsheim samt Wildbann und Fischerei, den Dörfern Rohrbach und Ostern mit Vogtei, Gerichten, Wasser und Weiden, zwei Teilen des Zehnten in der Zent Reichelsheim, wie seine Eltern die an ihn vererbt hatten, der Hälfte der Feste Schönberg und dem Teil Schenk Eberhards an den Dörfern Elmshausen, Wilmshausen, Gronau, Zell, Mittershausen, Mitlechtern, Knoden, Breitenwiesen, Ober-Laudenbach und Schannenbach mit Wald, Wasser, Weide, Vogtei und Gericht, Wildbann und Fischerei, dem von den Eltern ererbten Hof zu Reichenbach mit allen Freiheiten sowie seinem Teil des Zehnten zu Gronau, Elmshausen und Auerbach. Schenk Eberhard hat auch einen Teil an der Feste und dem Dorf Habitzheim mit Vogtei und Gericht, außer dem von ihm von den Gayling gekauften Ulner-Hof, der sein Eigen ist. Außerdem besitzt er einen Teil des Zehnten zu Groß- Umstadt, den schon seine Eltern besaßen, den halben Hof vor der Stadt, dessen andere Hälfte dem Pfalzgrafen gehört, Spachbrücken, Zeilhard und Georgenhausen mit Vogtei, Wald, Wasser und Weiden, zwei Teile des Zehnten zu Spachbrücken und Zeilhard. Er belehnt ihn außerdem als Burglehen zu Lindenfels mit namentlich genannten Weingärten in der Mark Dossenheim sowie seinem Teil des Weinzehnten zu Groß-Sachsen, der für eine Weingült von drei Fuder Wein jährlich verliehen ist, sowie mit 20 Malter Korn und vier Ohm Wein zu Nierstein als Burglehen zu Oppenheim.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
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