Hans Schaf und Nikodemus Fromb, Dorfpfleger, sowie Erath Stedele und Thoma Murwetzel als bevollmächtigter Ausschuß für die ganze Gde. Friedberg verkaufen dem ehrenfesten Severin Walther, Ammann zu Friedberg, zu Gartenrecht eigene Acker der Gde. von ungefähr 1 J., ein Krautgärtlein mit 2 Birnbäumen sowie alle Felder im Zaun und auf dem Graben. Der Einfang liegt auf dem Ried gen. Eigentum der Gde. zwischen dem Ried und dem Triebweg und stößt unten an den eigenen Garten des Ammanns; aus ihm sind nur die gewöhnlichen Steuern und Dienste an die Herrschaft sowie der Zehnt an den Pfarrherren zu leisten. Der Käufer hat das Recht, ringweise einen Graben um das Gut zu legen, damit angesichts des Mangels an Zaunreis weniger gezäunt werden muß. Er kann den Boden bebauen oder hauen; in diesem Falle steht ihm frei, Wasser über das Eigentum der Gde. in den Garten zu leiten. Niemand ist befugt, den Garten zu durchqueren. Der Empfang des bar bezahlten Kaufpreises von 155 fl. wird quittiert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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