Bürgermeister und Räte beider Städte beschließen die Vereinigung von Altstadt und Neustadt und bestimmen, dass beide Städte in Zukunft einen Bürgermeister und zwölf Ratsherren und zwar neun von der Altstadt und drei von der Neustadt wählen sollen, mit gleichzeitigen Bestimmungen über die Ernennung des Kämmerers, der Wein- und Lohnherrn und über die Wahl des Zwölferausschusses.

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Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld
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