Geburtsbrief: Georg Hofinger
Vollständigen Titel anzeigen
A 2 d (Geburtsbriefe) Nr. A 2 d (Geburtsbriefe) Nr. 4900
A 2 d (Geburtsbriefe) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 12-17a)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 12-17a) >> Bd. 12 Geburtsbriefe Abt - Hunger
1647 Mai 5
Regest: Richter und Rat im Tal Wochau (= Wachau?) in Österreich unter der Enns bekennen: Georg Hofinger, Ratsbürger und Gerichtsverwalter zu Wesendorf im Tal Wochau, begehrt Geburtsurkunde für seinen ehelichen Sohn Georg Hofinger, welchen er mit seiner Ehefrau Anna neben 2 Töchtern Maria und Elisabeth ehelich erzeugt habe. Er legte deshalb den Geburtsbrief seines älteren Sohnes Christof Hofinger, jetzt Studenten zu Pressburg, vor, welcher am 9. Februar 1626 in dem Graf Khevenhillerschen Markt St. Georgen im Land ob der Enns ausgestellt ist. Daraus ist klar und zur Genüge zu ersehen, dass Hofinger bei der Ausstellung des Geburtsbriefs dem Rat zu St. Georgen Zeugen vorgestellt hat, welche um seine Verehelichung und gehaltenen hochzeitlichen Ehrentag gute Wissenschaft hatten, nämlich Wolf Thaalhammer, Hans Peer, beide des Rats, und Moriz Schiffer, Marktschreiber, und alle 3 Bürger daselbst. Diese bezeugten, dass Georg Hofinger und seine Ehefrau Anna vor ungefähr 5 Jahren in St. Georgen, Predigthaus, durch Mauritius Seyffert, gewesenen Marktprediger daselbst, copuliert wurden und ihre hochzeitliche Ehrenfreud bei des Zeugen Wolf Thaalhammer, gewesenen Ratsbürgers und Gastgeben in Markt St. Georgen, Behausung hielten. Darauf haben sie 2 Jahr auf der Tafern (= Wirtschaft) zu Weyher beim Adersee und hernach auf Schürfling unter der Herrschaft Kogl das 3. Jahr laut seines dortigen Abschiedsbriefs miteinander gehaust. Als aber nach 1626 die Reformation (= Gegenreformation?) im Land ob der Enns vorgenommen wurde, so dass alle Einwohner, welche sich zu der katholischen Religion nicht bequemen wollten, das Land räumen mussten, hat sich Hofinger von Schürfling weg und ins Tal Wochau nach Wesendorf begeben. Sie haben seither neben ihrem im Land ob der Enns erzeugten Sohn Christof und Tochter Anna in diesem Land Österreich unter der Enns zu Wesendorf 3 Kinder, Georg, Maria und Elisabeth, welche alle noch leben, miteinander erzeugt und erworben. Den Sohn Georg hat Hans Georg Neumüllner, gewesener Pfarrer zu St. Michael, getauft. Er ist durch Stephan Ärzwiser, in die 3 Jahr gewesenen Vorgeher und Richter dieses Tals Wochau, auch Ratsbürger zu Wesendorf, aus der Taufe gehoben worden. Die Geschwister Georg, Maria und Elisabeth sind also die ehelichen Kinder des Georg Hofinger und seiner Ehefrau Anna. Mit Leibeigenschaft sind sie niemand zugetan.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Vorgelegt den 26. August 1654.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Vorgelegt den 26. August 1654.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Ausstellungsort: Weissenkirchen im Tal Wochau
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel des Tals Wochau
Siegel (Erhaltung): in Holzkapsel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel des Tals Wochau
Siegel (Erhaltung): in Holzkapsel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ