Johann Graf zu Wied, Herr zu Runkel und Isenburg, Philipp Graf zu Nassau, Herr zu Wiesbaden und zu Idstein, und Bernhard Graf zu Nassau, Herr zu Beilstein, schließen mit Wissen und Willen des Grafen Johan zu Sayn, Herr zu Homburg, zwischen Philipp Graf zu Nassau und zu Saarbrücken und Johannette geborene Gräfin von Wied, Witwe des Grafen Gerhard zu Sayn namens ihrer Tochter, der Elisabeth Gräfin von Sayn, einen Ehevertrag dahin ab, dass die Letztere dem genannten Philipp Graf zu Nassau 6000 Gulden Mitgift zubringt, wovon 3000 Gulden durch die Mutter bar bezahlt und durch Graf Johann zu Sayn, 3000 Gulden mit 150 Gulden jährlich auf die drei Turnosen, einen zu Boppard und zwei des Zolls zu Engers verpensioniert werden sollen. Zur Morgengabe verschreibt Graf Philipp derselben 10.000 Gulden auf den Flecken Weilmünster mit 50 Gulden jährlicher Pension und außerdem zu ihrem Wittumsitz Philippstein samt den dazu gehörigen Dörfern Altenkirchen und Birnbach samt den Gütern.
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Johann Graf zu Wied, Herr zu Runkel und Isenburg, Philipp Graf zu Nassau, Herr zu Wiesbaden und zu Idstein, und Bernhard Graf zu Nassau, Herr zu Beilstein, schließen mit Wissen und Willen des Grafen Johan zu Sayn, Herr zu Homburg, zwischen Philipp Graf zu Nassau und zu Saarbrücken und Johannette geborene Gräfin von Wied, Witwe des Grafen Gerhard zu Sayn namens ihrer Tochter, der Elisabeth Gräfin von Sayn, einen Ehevertrag dahin ab, dass die Letztere dem genannten Philipp Graf zu Nassau 6000 Gulden Mitgift zubringt, wovon 3000 Gulden durch die Mutter bar bezahlt und durch Graf Johann zu Sayn, 3000 Gulden mit 150 Gulden jährlich auf die drei Turnosen, einen zu Boppard und zwei des Zolls zu Engers verpensioniert werden sollen. Zur Morgengabe verschreibt Graf Philipp derselben 10.000 Gulden auf den Flecken Weilmünster mit 50 Gulden jährlicher Pension und außerdem zu ihrem Wittumsitz Philippstein samt den dazu gehörigen Dörfern Altenkirchen und Birnbach samt den Gütern.
340, U 12702
340 Grafschaft Sayn-Hachenburg
Grafschaft Sayn-Hachenburg >> Urkunden >> 8 1500 bis 1549 >> 8.3 1521-1530
1523 Dezember 2
Pergament, 8 Siegel, 2 fehlen, deutsch, Original
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gegeben auf Mittwoch nach Sanct Catharinentag
Nebenpersonen: Nassau, Wilhelm Graf zu, zu Katzenelnbogen, zu Vianden und zu Diez; Nassau, Johann Graf zu, Herr zu Beilstein
Örtlichkeiten: Altenkirchen, Birnbach, Kleeberg, Bingenheim, Weilburg
Bemerkungen: die Urkunde ist stark durch Mausfraß beschädigt. Bei derselben befindet sich ein gut erhaltenes Exemplar auf Pergament aber ohne Siegel, jedoch sind an der Stelle, wo die Siegel sonst anhängen, Einschnitte vorgesehen. Konzept liegt ebenfalls bei.
Örtlichkeiten: Altenkirchen, Birnbach, Kleeberg, Bingenheim, Weilburg
Bemerkungen: die Urkunde ist stark durch Mausfraß beschädigt. Bei derselben befindet sich ein gut erhaltenes Exemplar auf Pergament aber ohne Siegel, jedoch sind an der Stelle, wo die Siegel sonst anhängen, Einschnitte vorgesehen. Konzept liegt ebenfalls bei.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:10 MESZ