Conradus Abbenborg, Archidiakon in Modestorp und päpstlicher
Bevollmächtigter, vidimiert eine an ihn gerichtete Urkunde Papst Martins V. aus
Mantua, wonach "pro parte dilectorum filiorum proconsulum, consulum et
scabinorum opidi Luneborgensis", d.h. auf deren Bitten die Erträge vakanter
Kirchenlehen 2 Jahre hindurch für Bau und Besserung von Kirchen und Kapellen
verwendet werden sollen. Notar Gotschalcus Fistulatoris.