Conradus Abbenborg, Archidiakon in Modestorp und päpstlicher Bevollmächtigter, vidimiert eine an ihn gerichtete Urkunde Papst Martins V. aus Mantua, wonach "pro parte dilectorum filiorum proconsulum, consulum et scabinorum opidi Luneborgensis", d.h. auf deren Bitten die Erträge vakanter Kirchenlehen 2 Jahre hindurch für Bau und Besserung von Kirchen und Kapellen verwendet werden sollen. Notar Gotschalcus Fistulatoris.

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