Bischof Franz von Münster und Osnabrück, Administrator von Minden, bekundet, daß sein Vorgänger Erich von Sachsen den Vettern Anton und Johann vam Aldenhuis zu Padberg 25 Gulden jährliches Manngeld aus der münsterischen Siegelkammer verschrieben hat. Das Manngeld, das in den nächsten 12 Jahren nicht abgelöst werden durfte, konnte danach mit 300 Gulden zurückgekauft werden, was aber bisher nicht geschehen ist. Nunmehr hat Meister Eberhard van Elen, Sekretär des Bischofs, mit dessen Erlaubnis das zu Philippi und Jakobi fällige Manngeld durch Zahlung der genannten Summe an Johann von Padberg an sich gebracht. Der Bischof bestätigt ihm und seiner Frau Agnes diesen Kauf und behält sich das Ablöserecht vor. Siegelankündigung desselben und des Domkapitels. am gudenstage na corporis Christi

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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