Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, dass er gemäß inseriertem Anlassbrief vom 15. Juni 1456 (Nr. 332) zusammen mit Ritter Eberhard v. Riedern,...
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B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1436-1460
1457 März 4
Ausf., Perg.libell (8 Bl.), an rot/weißer Seidenschnur anh. Sg. etwas besch.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1457, Freitag nach Aschermittwoch
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, dass er gemäß inseriertem Anlassbrief vom 15. Juni 1456 (Nr. 332) zusammen mit Ritter Eberhard v. Riedern, seinem Rat und Viztum zu Aschaffenburg, und etlichen seiner Räte zwischen Adam Kämmerer v. Dalberg, vertreten durch Job zum Ried, Dr. in geistlichen Rechten, und der Stadt Worms, vertreten durch den Bürgermeister Johann Wolf, genannt Kobel, die Ratsherren Johann Dabe, genannt Wachenheimer und Werner Brun sowie den Stadtschreiber Johann Strube zu Gericht gesessen sei und den Streit betr. einen zu Worms gefangenen Müller, einen des Mords beklagten Zimmermann, einen Betrag von 1000 Gulden, einen nach Bickenbach gehörenden ertrunkenen Mann, einen armen Mann, den Adams Vater mit Frau und Tochter gefangen hatte, betr. Hans von Rhein, Thomas Hengsberger, Heinz Wolf, Eingriffe Adams in die Freiheiten der Stadt durch das Gericht Herrnsheim, Weinschankrechte und Gefangennahmen durch Urteil entschieden habe, wobei die endgültige Entscheidung des Streits zum Teil dem Wormser Domdekan als Kommissarios überlassen wird. Beisitzer: Abt Philipp von Weißenburg, Deutschordensbruder, Jobst v.Venningen, die Grafen Walrab v. Waldeck und Wilhelm v. Wertheim, der kurmainzische Kanzler, Meister Martin Meyer, der Marschall Eberhard Rüdt, Dietrich Specht v. Bubenheim, Rudiger v. Mergentheim, genannt Sutzel, Johann v. Ulßhofen und Bernhard v. Schwalbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, dass er gemäß inseriertem Anlassbrief vom 15. Juni 1456 (Nr. 332) zusammen mit Ritter Eberhard v. Riedern, seinem Rat und Viztum zu Aschaffenburg, und etlichen seiner Räte zwischen Adam Kämmerer v. Dalberg, vertreten durch Job zum Ried, Dr. in geistlichen Rechten, und der Stadt Worms, vertreten durch den Bürgermeister Johann Wolf, genannt Kobel, die Ratsherren Johann Dabe, genannt Wachenheimer und Werner Brun sowie den Stadtschreiber Johann Strube zu Gericht gesessen sei und den Streit betr. einen zu Worms gefangenen Müller, einen des Mords beklagten Zimmermann, einen Betrag von 1000 Gulden, einen nach Bickenbach gehörenden ertrunkenen Mann, einen armen Mann, den Adams Vater mit Frau und Tochter gefangen hatte, betr. Hans von Rhein, Thomas Hengsberger, Heinz Wolf, Eingriffe Adams in die Freiheiten der Stadt durch das Gericht Herrnsheim, Weinschankrechte und Gefangennahmen durch Urteil entschieden habe, wobei die endgültige Entscheidung des Streits zum Teil dem Wormser Domdekan als Kommissarios überlassen wird. Beisitzer: Abt Philipp von Weißenburg, Deutschordensbruder, Jobst v.Venningen, die Grafen Walrab v. Waldeck und Wilhelm v. Wertheim, der kurmainzische Kanzler, Meister Martin Meyer, der Marschall Eberhard Rüdt, Dietrich Specht v. Bubenheim, Rudiger v. Mergentheim, genannt Sutzel, Johann v. Ulßhofen und Bernhard v. Schwalbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ