Entscheid des erzbischöflichen Gerichts zu Mainz zu Gunsten des Klosters Schwarzach gegen die Regierung des Markgrafen zu Baden-Baden, daß die Copulation der zu dem Abtsstab Schwarzach gehörigen Leibeigenen mit badischen Leibeigenen erst nach geschehener Manumission der dem Kloster eigenen Leute stattfinden könne

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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