Handwerkskammer zu Osnabrück (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
NLA OS, Dep 71
Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Organisationen, Betriebe, Einrichtungen >> 2.2 Verbände und Innungen
Enthält: Ausschussprotokolle, Personal- und Rechnungswesen, Innungsaufsicht, Korrespondenzen und Rundschreiben
Geschichte des Bestandsbildners: Die Neufassung der Gewerbeordnung im Gesetz vom 26. Juli 1897 schrieb die korporative Organisation des deutschen Handwerks in Innungen, Innungsausschüssen und Handwerkskammern vor. Die Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts sollten die Gesamtinteressen des Handwerks in ihrem Bezirk vertreten; sie waren auch für die Führung der Handwerksrolle, die Abnahme der Meisterprüfungen, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und für die Aufsicht über die Innungen zuständig.
Die Handwerkskammer Osnabrück wurde am 21.04.1900 konstituiert und war zunächst für die Regierungsbezirke Osnabrück und Aurich, seit 01.04.1908 nur noch für den Regierungsbezirk Osnabrück zuständig. Die 1942 angeordnete Vereinheitlichung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft führte 1943 zur Eingliederung der Osnabrücker Kammer in die als Zweigstelle der Gauwirtschaftskammer Bremen errichtete Wirtschaftskammer Osnabrück. Im August 1945 ordnete die Militärregierung die Liquidation der Kammer an, die indes am 31.01.1946 mit der Bestellung eines Präsidenten im alten Umfang wiederhergestellt wurde. Nach dem Erlass der Handwerksordnung von 1953 kam die Gewerbeförderung als neuer Aufgabenschwerpunkt hinzu.
Bestandsgeschichte: Das ältere Schriftgut der Handwerkskammer wurde im 2. Weltkrieg nahezu vollständig vernichtet. Das noch vorhandene Schriftgut wurde im Jahre 1975 im Staatsarchiv deponiert und wird seitdem fortlaufend ergänzt.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Neufassung der Gewerbeordnung im Gesetz vom 26. Juli 1897 schrieb die korporative Organisation des deutschen Handwerks in Innungen, Innungsausschüssen und Handwerkskammern vor. Die Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts sollten die Gesamtinteressen des Handwerks in ihrem Bezirk vertreten; sie waren auch für die Führung der Handwerksrolle, die Abnahme der Meisterprüfungen, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und für die Aufsicht über die Innungen zuständig.
Die Handwerkskammer Osnabrück wurde am 21.04.1900 konstituiert und war zunächst für die Regierungsbezirke Osnabrück und Aurich, seit 01.04.1908 nur noch für den Regierungsbezirk Osnabrück zuständig. Die 1942 angeordnete Vereinheitlichung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft führte 1943 zur Eingliederung der Osnabrücker Kammer in die als Zweigstelle der Gauwirtschaftskammer Bremen errichtete Wirtschaftskammer Osnabrück. Im August 1945 ordnete die Militärregierung die Liquidation der Kammer an, die indes am 31.01.1946 mit der Bestellung eines Präsidenten im alten Umfang wiederhergestellt wurde. Nach dem Erlass der Handwerksordnung von 1953 kam die Gewerbeförderung als neuer Aufgabenschwerpunkt hinzu.
Bestandsgeschichte: Das ältere Schriftgut der Handwerkskammer wurde im 2. Weltkrieg nahezu vollständig vernichtet. Das noch vorhandene Schriftgut wurde im Jahre 1975 im Staatsarchiv deponiert und wird seitdem fortlaufend ergänzt.
Bestand
Literatur: Hans-Jürgen Teuteberg, Auf steter Suche nach der Neuen Mitte : Handwerk im zwanzigsten Jahrhundert; eine Jubiläumsschrift hrsg. von der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland zu ihrem einhundertjährigen Bestehen, Bramsche 2000; Michael Schmidt, 100 Jahre im Dienst des Handwerks: in: Heimat-Jahrbuch für das Osnabrücker Land 2000, S. 35-40; Heinz-Günther Borck, Chronik der Handwerkskammer Osnabrück 1900 - 1975, in: Beiträge zur Geschichte des Osnabrücker Handwerks, Osnabrück 1975 . S.355 - 509.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 10:42 MESZ