Hof-/Staatstheater Stuttgart: Rechnungen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 226/18
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Rechnungen von Ober- und Mittelbehörden >> Rechnungen Hofverwaltung
1865-1949
Überlieferungsgeschichte
Das Königliche Hoftheater in Stuttgart wurde im Jahre 1811 gegründet. Nachdem 1818 die Verwaltung des Theaters kurzfristig an das Innenministerium übergegangen war, wurde es im Jahre 1820 wieder vom Hof übernommen und die Verwaltungsaufsicht fiel der Hofdomänenkammer zu.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand wurde 1978 von den Württembergischen Staatstheatern abgegeben und enthält neben den Rechnungen des Hof- und Staatstheaters auch die des Interimstheaters und des Wilhelma-Theaters in Bad Cannstatt.
Vorbemerkung: Das königliche Hoftheater in Stuttgart wurde im Jahre 1811 gegründet und war in dem unter Herzog Karl 1750 in ein Opernhaus verwandelten und später völlig umgebauten "Lusthaus" untergebracht. Im Zuge der Geschäftsvereinfachung im Jahre 1818 ging die Verwaltung des Theaters kurzfristig vom Hof an das Innenministerium über; es erhielt den Namen: "Kgl. Hof- und Nationaltheater". Schon im Jahre 1820 wurde das Theater wieder vom Hof übernommen, die Verwaltungsaufsicht fiel nun der Hofdomänenkammer zu. Nach dem Regierungsantritt König Wilhelms II. (1891) kam das Hoftheater unter die Leitung und Aufsicht des Vorstandes der kgl. Hoftheaterintendanz, der unmittelbar dem König unterstand. Mit der Staatsumwälzung 1918 und dem Ende der Monarchie wurde das Hoftheater eine staatliche Anstalt und als "Landestheater" unmittelbar dem Kultministerium unterstellt. Das Staatstheater erhielt nach Bekanntmachung vom 31.08.1925 (KuM 196) die Bezeichnung "Württembergisches Landestheater" und mit Bekanntmachung vom 01.04.1933 (KuM 35) "Württembergisches Staatstheater". Zur Geschichte des Staatstheaters vgl. auch Dehlinger § 285-286 sowie die Vorbemerkung zum Bestand E 18 III, Hoftheater. Der nachstehend verzeichnete Bestand der Theaterrechnungen, der auch Etatbücher und Kassenberichte des nach dem Brand des Hoftheatergebäudes im Jahre 1902 errichteten Interimtheaters und des Wilhelma-Theaters in Bad Cannstatt enthält, wurde im Januar 1978 von den Württ. Staatstheatern an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben und im Juni/Juli 1978 geordnet und verzeichnet. Die Titelaufnahmen fertigte die Zeitangestellte Ute Etienne unter Leitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlußarabeiten besorgte. Der Bestand umfaßt 324 Bände und Büschel = 10,3 lfd. m. Ludwigsburg, September 1978 D. Bader
Das Königliche Hoftheater in Stuttgart wurde im Jahre 1811 gegründet. Nachdem 1818 die Verwaltung des Theaters kurzfristig an das Innenministerium übergegangen war, wurde es im Jahre 1820 wieder vom Hof übernommen und die Verwaltungsaufsicht fiel der Hofdomänenkammer zu.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand wurde 1978 von den Württembergischen Staatstheatern abgegeben und enthält neben den Rechnungen des Hof- und Staatstheaters auch die des Interimstheaters und des Wilhelma-Theaters in Bad Cannstatt.
Vorbemerkung: Das königliche Hoftheater in Stuttgart wurde im Jahre 1811 gegründet und war in dem unter Herzog Karl 1750 in ein Opernhaus verwandelten und später völlig umgebauten "Lusthaus" untergebracht. Im Zuge der Geschäftsvereinfachung im Jahre 1818 ging die Verwaltung des Theaters kurzfristig vom Hof an das Innenministerium über; es erhielt den Namen: "Kgl. Hof- und Nationaltheater". Schon im Jahre 1820 wurde das Theater wieder vom Hof übernommen, die Verwaltungsaufsicht fiel nun der Hofdomänenkammer zu. Nach dem Regierungsantritt König Wilhelms II. (1891) kam das Hoftheater unter die Leitung und Aufsicht des Vorstandes der kgl. Hoftheaterintendanz, der unmittelbar dem König unterstand. Mit der Staatsumwälzung 1918 und dem Ende der Monarchie wurde das Hoftheater eine staatliche Anstalt und als "Landestheater" unmittelbar dem Kultministerium unterstellt. Das Staatstheater erhielt nach Bekanntmachung vom 31.08.1925 (KuM 196) die Bezeichnung "Württembergisches Landestheater" und mit Bekanntmachung vom 01.04.1933 (KuM 35) "Württembergisches Staatstheater". Zur Geschichte des Staatstheaters vgl. auch Dehlinger § 285-286 sowie die Vorbemerkung zum Bestand E 18 III, Hoftheater. Der nachstehend verzeichnete Bestand der Theaterrechnungen, der auch Etatbücher und Kassenberichte des nach dem Brand des Hoftheatergebäudes im Jahre 1902 errichteten Interimtheaters und des Wilhelma-Theaters in Bad Cannstatt enthält, wurde im Januar 1978 von den Württ. Staatstheatern an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben und im Juni/Juli 1978 geordnet und verzeichnet. Die Titelaufnahmen fertigte die Zeitangestellte Ute Etienne unter Leitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlußarabeiten besorgte. Der Bestand umfaßt 324 Bände und Büschel = 10,3 lfd. m. Ludwigsburg, September 1978 D. Bader
322 Bände (9,6 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:40 PM CET
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