Hof-/Staatstheater Stuttgart: Rechnungen (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 226/18
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Rechnungen von Ober- und Mittelbehörden >> Rechnungen Hofverwaltung
1865-1949
Überlieferungsgeschichte
Das Königliche Hoftheater in Stuttgart wurde im Jahre 1811 gegründet. Nachdem 1818 die Verwaltung des Theaters kurzfristig an das Innenministerium übergegangen war, wurde es im Jahre 1820 wieder vom Hof übernommen und die Verwaltungsaufsicht fiel der Hofdomänenkammer zu.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand wurde 1978 von den Württembergischen Staatstheatern abgegeben und enthält neben den Rechnungen des Hof- und Staatstheaters auch die des Interimstheaters und des Wilhelma-Theaters in Bad Cannstatt.
Vorbemerkung: Das königliche Hoftheater in Stuttgart wurde im Jahre 1811 gegründet und war in dem unter Herzog Karl 1750 in ein Opernhaus verwandelten und später völlig umgebauten "Lusthaus" untergebracht. Im Zuge der Geschäftsvereinfachung im Jahre 1818 ging die Verwaltung des Theaters kurzfristig vom Hof an das Innenministerium über; es erhielt den Namen: "Kgl. Hof- und Nationaltheater". Schon im Jahre 1820 wurde das Theater wieder vom Hof übernommen, die Verwaltungsaufsicht fiel nun der Hofdomänenkammer zu. Nach dem Regierungsantritt König Wilhelms II. (1891) kam das Hoftheater unter die Leitung und Aufsicht des Vorstandes der kgl. Hoftheaterintendanz, der unmittelbar dem König unterstand. Mit der Staatsumwälzung 1918 und dem Ende der Monarchie wurde das Hoftheater eine staatliche Anstalt und als "Landestheater" unmittelbar dem Kultministerium unterstellt. Das Staatstheater erhielt nach Bekanntmachung vom 31.08.1925 (KuM 196) die Bezeichnung "Württembergisches Landestheater" und mit Bekanntmachung vom 01.04.1933 (KuM 35) "Württembergisches Staatstheater". Zur Geschichte des Staatstheaters vgl. auch Dehlinger § 285-286 sowie die Vorbemerkung zum Bestand E 18 III, Hoftheater. Der nachstehend verzeichnete Bestand der Theaterrechnungen, der auch Etatbücher und Kassenberichte des nach dem Brand des Hoftheatergebäudes im Jahre 1902 errichteten Interimtheaters und des Wilhelma-Theaters in Bad Cannstatt enthält, wurde im Januar 1978 von den Württ. Staatstheatern an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben und im Juni/Juli 1978 geordnet und verzeichnet. Die Titelaufnahmen fertigte die Zeitangestellte Ute Etienne unter Leitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlußarabeiten besorgte. Der Bestand umfaßt 324 Bände und Büschel = 10,3 lfd. m. Ludwigsburg, September 1978 D. Bader
Das Königliche Hoftheater in Stuttgart wurde im Jahre 1811 gegründet. Nachdem 1818 die Verwaltung des Theaters kurzfristig an das Innenministerium übergegangen war, wurde es im Jahre 1820 wieder vom Hof übernommen und die Verwaltungsaufsicht fiel der Hofdomänenkammer zu.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand wurde 1978 von den Württembergischen Staatstheatern abgegeben und enthält neben den Rechnungen des Hof- und Staatstheaters auch die des Interimstheaters und des Wilhelma-Theaters in Bad Cannstatt.
Vorbemerkung: Das königliche Hoftheater in Stuttgart wurde im Jahre 1811 gegründet und war in dem unter Herzog Karl 1750 in ein Opernhaus verwandelten und später völlig umgebauten "Lusthaus" untergebracht. Im Zuge der Geschäftsvereinfachung im Jahre 1818 ging die Verwaltung des Theaters kurzfristig vom Hof an das Innenministerium über; es erhielt den Namen: "Kgl. Hof- und Nationaltheater". Schon im Jahre 1820 wurde das Theater wieder vom Hof übernommen, die Verwaltungsaufsicht fiel nun der Hofdomänenkammer zu. Nach dem Regierungsantritt König Wilhelms II. (1891) kam das Hoftheater unter die Leitung und Aufsicht des Vorstandes der kgl. Hoftheaterintendanz, der unmittelbar dem König unterstand. Mit der Staatsumwälzung 1918 und dem Ende der Monarchie wurde das Hoftheater eine staatliche Anstalt und als "Landestheater" unmittelbar dem Kultministerium unterstellt. Das Staatstheater erhielt nach Bekanntmachung vom 31.08.1925 (KuM 196) die Bezeichnung "Württembergisches Landestheater" und mit Bekanntmachung vom 01.04.1933 (KuM 35) "Württembergisches Staatstheater". Zur Geschichte des Staatstheaters vgl. auch Dehlinger § 285-286 sowie die Vorbemerkung zum Bestand E 18 III, Hoftheater. Der nachstehend verzeichnete Bestand der Theaterrechnungen, der auch Etatbücher und Kassenberichte des nach dem Brand des Hoftheatergebäudes im Jahre 1902 errichteten Interimtheaters und des Wilhelma-Theaters in Bad Cannstatt enthält, wurde im Januar 1978 von den Württ. Staatstheatern an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben und im Juni/Juli 1978 geordnet und verzeichnet. Die Titelaufnahmen fertigte die Zeitangestellte Ute Etienne unter Leitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlußarabeiten besorgte. Der Bestand umfaßt 324 Bände und Büschel = 10,3 lfd. m. Ludwigsburg, September 1978 D. Bader
322 Bände (9,6 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 (Tektonik)
- Geschäftsbereich Finanzministerium (Tektonik)
- Rechnungen von Ober- und Mittelbehörden (Tektonik)
- Rechnungen Hofverwaltung (Tektonik)
- Hof-/Staatstheater Stuttgart: Rechnungen (Bestand)