Erbschaftsstreit um die Hinterlassenschaft des im Mai 1519 verstorbenen Junkers Wilhelm von Hochsteden, Statthalters zu Randerath, zwischen Johann von Hochkirchen, der mit einer Tochter Hochstedens aus der ersten Ehe mit Elisabeth von Barle verheiratet ist, und Hochstedens zweiter Gattin Gertrud von Ertzelbach. Der Appellant beansprucht insbesondere 1150 Gulden Mitgift, die Elisabeth von Barle gemäß der Heiratsverschreibung von 1485 in die Ehe eingebracht hat. Streitig sind daneben u. a. 1 Morgen Schlagholz, 1 Morgen Weiher mit 500 Karpfen und Land und Pachten, die alle zum Haus Beeck (Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg) gehören, sowie die Jahrpachten vom Wysserhof zu Beeck, der Erlös aus Rentverkäufen, das halbe Ritterlehnsgut Siersdorf (Kr. Jülich), je 5 Malter Roggen, die Wilhelm von Hochsteden von seinem Bruder Johann, Pastor zu Gladbach, und seiner Schwester Katharina geerbt hat, und 20 Goldgulden jährliche Unterhaltskosten für die acht- bis neunjährige Pflege Wilhelms von Hochsteden.
Vollständigen Titel anzeigen
Erbschaftsstreit um die Hinterlassenschaft des im Mai 1519 verstorbenen Junkers Wilhelm von Hochsteden, Statthalters zu Randerath, zwischen Johann von Hochkirchen, der mit einer Tochter Hochstedens aus der ersten Ehe mit Elisabeth von Barle verheiratet ist, und Hochstedens zweiter Gattin Gertrud von Ertzelbach. Der Appellant beansprucht insbesondere 1150 Gulden Mitgift, die Elisabeth von Barle gemäß der Heiratsverschreibung von 1485 in die Ehe eingebracht hat. Streitig sind daneben u. a. 1 Morgen Schlagholz, 1 Morgen Weiher mit 500 Karpfen und Land und Pachten, die alle zum Haus Beeck (Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg) gehören, sowie die Jahrpachten vom Wysserhof zu Beeck, der Erlös aus Rentverkäufen, das halbe Ritterlehnsgut Siersdorf (Kr. Jülich), je 5 Malter Roggen, die Wilhelm von Hochsteden von seinem Bruder Johann, Pastor zu Gladbach, und seiner Schwester Katharina geerbt hat, und 20 Goldgulden jährliche Unterhaltskosten für die acht- bis neunjährige Pflege Wilhelms von Hochsteden.
AA 0627, 2663 - H 1510/4874
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1524 - 1544 (1354 - 1541)
Enthaeltvermerke: Kläger: Junker Johann von Hochkirchen (Honkirchen, Hoekirchen, Hohenkirchen), Amtmann (Drosset) zu Randerath (Selfkantkr. Geilenkirchen- Heinsberg), für seine Gattin Elisabeth von Hochsteden (Hoesteden) und deren Kinder aus erster Ehe mit Hans von Adelsheim, (Kl.) Beklagter: Trutgin (Gertrud) von Ertzelbach, Witwe Wilhelms von Hochsteden, des Vaters der Elisabeth von Hochsteden, zu Würm im Land von Jülich (Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Christoph Haes 1524 - Dr. Konrad Swabach 1524 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Jakob Krell 1524 - Dr. Friedrich Rebstock 1524 - Dr. Christopher Haes 1524 - Dr. Konrad Swabach 1524 - Dr. Simon Engelhart 1524 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Hauptgericht (Schultheiß und Schöffen) zu Jülich vor 1522 - 1524 - 2. RKG 1524 - 1544 (1354 - 1541) Beweismittel: Pachtzettel vom Wysserhof zu Beeck von 1512: Verpachtung des Hofs durch Wilhelm von Hochsteden an die Eheleute Johann und Lysbeth Fuyrkens auf 9 Jahre (31). Auszug aus einem Lehnsbuch betreffend die Belehnung Wilhelm von Hochstedens mit dem halben Hof zu Siersdorf (38). Aussteuer für die beiden Töchter aus der ersten Ehe des Wilhelm von Hochsteden 1500 (Tochter Anna heiratete Reinhart von Mirbach) (40-43). Vergleich von 1354 zwischen Sandyr von Siersdorf (Sierstorp), seiner Schwester Kathrin und ihrem Gatten Reynard von Leerodt (Leyraide) (43f.). Verschreibung der Eheleute Hermann von Randerath (Randenroede), Ritter, und Margarethe von Wachtendonk für die Eheleute Gerlach von Leerodt (Leiroede) und Elsben von 1394 (44-46). Vertrag zwischen Wilhelm von Setterich gen. Koyren und Hermann von Randerath sowie Lambrecht von den Driesch von 1390 betr. Schloß Randerath (46f.). Urkunde des Vogts von Randerath u. a. von 1397 über den Verkauf eines Teils von Siersdorf durch die Eheleute Paul von Weyer und Beyle (47-49). Verzichtserklärung der Maria von Randerath aufErprath (Erprode) zugunsten den Grafen Ruprecht von Virneburg von 1407 (49f.). Ehevertrag von 1499 zwischen Hans von Adelsheim und Elisabeth von Hochsteden (51- 60). Gültenverzeichnis des Hofs zu Siersdorf, der Kusterei von Würm und des Hofs zu Buir von 1482 (62-67). Originaler Ehevertrag zwischen Wilhelm von Hochsteden und Elisabeth von Barle, Tochter Emunds von Barle, von 1485 mit 13 (von ursprünglich 15) anhängenden, schlecht erhaltenen Siegeln (Q 12). Quittung des Wilhelm von Hochsteden und der Elisabeth von Barle über den Empfang von zurückgezahlten Schulden von 1489 (Q 16). Beschreibung: 5 cm, 203 Bl., lose; Q 3 - 15, 18 - 19, 1 Beilage prod. 9. Nov. 1541. Q 1, 2, 16 und 17 lagen irrtümlich in RKG 1579 (E 539/1801) und sind in den vorliegenden Prozeß eingeordnet worden. Die Akte enthielt umgekehrt irrtümlich 13 Aktenstücke (Q 1, 2, 3, 5 A, 6 B, 9 E, 11, 12, 14, 16 F, 17, 18, 19) aus dem Appellationsprozeß der Gertraud von Ertzelbach ./. Johann von Hoenkirchen von 1524 (RKG 1579 (E 539/1801)), die nun dort eingeordnet wurden.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:21 MESZ