Erbschaftsstreit um die Hinterlassenschaft des im Mai 1519 verstorbenen Junkers Wilhelm von Hochsteden, Statthalters zu Randerath, zwischen Johann von Hochkirchen, der mit einer Tochter Hochstedens aus der ersten Ehe mit Elisabeth von Barle verheiratet ist, und Hochstedens zweiter Gattin Gertrud von Ertzelbach. Der Appellant beansprucht insbesondere 1150 Gulden Mitgift, die Elisabeth von Barle gemäß der Heiratsverschreibung von 1485 in die Ehe eingebracht hat. Streitig sind daneben u. a. 1 Morgen Schlagholz, 1 Morgen Weiher mit 500 Karpfen und Land und Pachten, die alle zum Haus Beeck (Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg) gehören, sowie die Jahrpachten vom Wysserhof zu Beeck, der Erlös aus Rentverkäufen, das halbe Ritterlehnsgut Siersdorf (Kr. Jülich), je 5 Malter Roggen, die Wilhelm von Hochsteden von seinem Bruder Johann, Pastor zu Gladbach, und seiner Schwester Katharina geerbt hat, und 20 Goldgulden jährliche Unterhaltskosten für die acht- bis neunjährige Pflege Wilhelms von Hochsteden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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