Klage gegen ein Dekret des Kurfürsten von Brandenburg vom 17. Juli 1660, das den Appellanten befiehlt, sich in die Steuerausschreibung vom Jan. 1660 mit ihren Erhebungsmodalitäten zu fügen. Im Jan. 1660 hatten die klev.-märk. Landstände eine Kapitationsschatzung (Kopfsteuer) von 80.000 Rtlr. bewilligt, die aufgrund der Immatrikulation von 1612 eingezogen werden sollte. Das Herzogtum Kleve mußte 48.000 Rtlr. aufbringen, davon 4.800 Rtlr. der „primarius clerus“, 19.200 Rtlr. die Städte und 24.000 Rtlr. das platte Land. Von der letzten Gruppe wurden die Rittersitze, deren Inhaber rittermäßig und zum Landtag qualifiziert waren, von der Kopfsteuer befreit, wogegen die Besitzer von Rittersitzen, Burgmannsgütern und anderen freien Gütern, die nicht zum Besuch der Landtage berechtigt waren, die Kopfsteuer entrichten sollten. Da diese Regelung gegen den Landtagsabschied vom 9. Okt. 1649, wonach alle Privilegien, Freiheiten, Rechte und Gerechtigkeiten der adeligen Güter zu bewahren sind, verstoße und ein Präjudiz zu befürchten sei, appellieren die Betroffenen an das RKG. Sie beantragen, ihre Exemtion von Kontributionen zu wahren.
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Klage gegen ein Dekret des Kurfürsten von Brandenburg vom 17. Juli 1660, das den Appellanten befiehlt, sich in die Steuerausschreibung vom Jan. 1660 mit ihren Erhebungsmodalitäten zu fügen. Im Jan. 1660 hatten die klev.-märk. Landstände eine Kapitationsschatzung (Kopfsteuer) von 80.000 Rtlr. bewilligt, die aufgrund der Immatrikulation von 1612 eingezogen werden sollte. Das Herzogtum Kleve mußte 48.000 Rtlr. aufbringen, davon 4.800 Rtlr. der „primarius clerus“, 19.200 Rtlr. die Städte und 24.000 Rtlr. das platte Land. Von der letzten Gruppe wurden die Rittersitze, deren Inhaber rittermäßig und zum Landtag qualifiziert waren, von der Kopfsteuer befreit, wogegen die Besitzer von Rittersitzen, Burgmannsgütern und anderen freien Gütern, die nicht zum Besuch der Landtage berechtigt waren, die Kopfsteuer entrichten sollten. Da diese Regelung gegen den Landtagsabschied vom 9. Okt. 1649, wonach alle Privilegien, Freiheiten, Rechte und Gerechtigkeiten der adeligen Güter zu bewahren sind, verstoße und ein Präjudiz zu befürchten sei, appellieren die Betroffenen an das RKG. Sie beantragen, ihre Exemtion von Kontributionen zu wahren.
AA 0627, 903 - C 259/870
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1661 - 1665 (1494 - 1665)
Enthaeltvermerke: Kläger: Privilegierte Adelige und Burgmänner des Herzogtums Kleve (12 namentlich in Q 4 und Q 5b erwähnt), (Kl.) Beklagter: Klevische Landstände aus Städten (Kleve, Wesel, Kalkar, Duisburg, Xanten und Rees) und aus Ritterschaft, (Bekl.: Herrenlandstände) Prokuratoren (Kl.): Dr. Paul Gambs 1661 (gest. vor März 1665) - Subst.: Dr. Jakob Friedrich Kühorn - Subst.: Johann Christoph Kegele (1661) - Subst.: Lic. Johann Heinrich Zinck (1662) - Dr. Jakob Friedrich Kühorn 1665 - Subst.: Dr. Moritz Wilhelm von Gülchen Prokuratoren (Bekl.): Lic. Bernhard Henningh (für die Städte) 1661 - Subst.: Lic. Johann Hansen Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Klev.-märk. Räte zu Kleve 1660 - 2. RKG 1661 - 1665 (1494 - 1665) Beweismittel: Dekret des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg vom 17. Juli 1660 (47 - 49). Matrikel der Steuerpflichtigen im Amt Sonsbeck (50 - 56). Urkunde Kaiser Ferdinands IV. für Theodorus von der Brüggen vom 8. Aug. 1653 zu Regensburg in lateinischer Sprache (88 - 93, 141 - 143). Verschiedene Dokumente zur Steuerfreiheit von Rittergütern (Q 14 - 18). Steuermatrikel der Rittersitze und Burgmannsgüter von 1645/46 (151). Quittungen über die Zahlung allgemeiner Rittersteuern von 1637 - 1660 (151 - 154). Urkunde Herzog Johanns von Kleve von 1494 (155). Auszug aus einem Verzeichnis adeliger Häuser im Herzogtum Kleve von 1563 - 1611 (157). Kurfürstl. Dekret vom 9. Feb. 1654 betr. Nachweispflicht der Steuerfreiheit für adelige Güter (163). Beschreibung: 5,5 cm, 169 Bl., lose; Q 1 - 27, 2 Beilagen von 1662. Dem Prozeß wurden 48 Aktenstücke (Q 1, 3 - 11, 13, 14, 18, 20, 25, 31 - 35, 37 - 42, 47 - 50 samt 18 Beilagen von 1666) in Sachen Landstände aus den klevischen Hauptstädten ./. Landstände aus der klevischen Ritterschaft entnommen und in RKG 901 (C 1017/2347) eingeordnet, weitere 3 Aktenstücke von 1668 in Sachen Stadt Kleve ./. klev.-märk. Regierungs-, Justiz- und Amtskammerräte wurden entnommen und in RKG 896 (C 253/864) eingeordnet sowie ein Aktenstück in Sachen Landstände der klev. Ritterschaft ./. Landstände der klev. Hauptstädte in RKG 900 (C 257/868) eingeordnet.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:54 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)