Etatfragen
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V-Dez-II, 51
Registratursignatur: II-3-10-101-2
V-Dez-II Dezernat II - Finanzen
Dezernat II - Finanzen
1965 - 1976
Darin: darin: Studien. Prognose'80. Die Wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik 1976 bis 1980 (WestLB Informationen 1/1976),
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1973, Merkblatt über öffentliche Investitionshilfen von Heinrich Altekamp und Leonhard Schetter (Beilage zur März-Ausgabe 1974 der Nachrichten der IHK Münster, Der Städtetag, Heft 1, 1974, Zeitungsausschnitte, Finanzstatistisches Programm des Deutschen Städtetages 1974, Gemeinsame Sitzung des Finanzplanungs- und Konjunkturrates für die öffentliche Hand des deutschen Städtetages am 14. 9.1972, Statistik des Deutschen Städtetages Inanspruchnahme von Einrichtungen in ausgewählten Städten durch Auswärtige 1965, Erhebung des Deutschen Städtetages über Leistungen der Gemeinden zur Förderung des Wohnungsbaues, Städtebrief Nordrhein-Westfalen 18, 1965, Wende in der Haushaltsentwicklung der Gemeinden. Bemerkenswerte Feststellungen des Oberkreisdirektors der Stadt Krefeld, Friedrich Stammer: Das Gewerbesteueraufkommen 1964 eine unbekannte Größe?, Alfred Schmitz: Notwendigkeit und Grenzen der Gemeindeverschuldung (1954), Die Gemeinden und der Kapitalmarkt, Robert Weimar: Die wirtschaftsrechtlichen Grundlagen der Gemeinden (1962), Die Gemeindefinanzen (NW) im Rechnungsjahr 1962, Berkenhoff: Sockelgarantie und Ausgleichstock in NW (1958), W. Varnholt: Rücklagen aus heutiger Sicht (1958), Wilhelm Loschelder: Die Rechtsstellung des Kämmerers nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (1952), Peter Habermehl: Stellung und Aufgaben des Kämmerers, Walther Schumann: Bemerkungen zu den kommunalen Haushaltsplänen für 1965, Bruno Weinberger: Neue Aufgaben - neue Mittel - neue Formen, Wirtschaftlichkeit der Hochbauvorhaben der Gemeinden, Weinberger: Kommunale Finanzreform, Niederschrift der 59. Sitzung des Finanzausschusses am 15.1.1965
Enthält: enthält: Haushaltsplanung des Fuhrparks, Änderungen zum Entwurf des ordentlichen Haushaltsplanes 1971, Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Münster für das Rechnungsjahr 1971, Dienstverteilungsplan der Stadtkämmerei 1966, Etat des Werbe- und Verkehrsamtes 1966, Abweichungen im Haushalts- und Investitionsplan 1966, Erläuterungen der Personalkosten im Entwurf für das Jahr 1966, Beiträge des hauptamtes für die Etatrede des Oberstadtdirektors 1966
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1973, Merkblatt über öffentliche Investitionshilfen von Heinrich Altekamp und Leonhard Schetter (Beilage zur März-Ausgabe 1974 der Nachrichten der IHK Münster, Der Städtetag, Heft 1, 1974, Zeitungsausschnitte, Finanzstatistisches Programm des Deutschen Städtetages 1974, Gemeinsame Sitzung des Finanzplanungs- und Konjunkturrates für die öffentliche Hand des deutschen Städtetages am 14. 9.1972, Statistik des Deutschen Städtetages Inanspruchnahme von Einrichtungen in ausgewählten Städten durch Auswärtige 1965, Erhebung des Deutschen Städtetages über Leistungen der Gemeinden zur Förderung des Wohnungsbaues, Städtebrief Nordrhein-Westfalen 18, 1965, Wende in der Haushaltsentwicklung der Gemeinden. Bemerkenswerte Feststellungen des Oberkreisdirektors der Stadt Krefeld, Friedrich Stammer: Das Gewerbesteueraufkommen 1964 eine unbekannte Größe?, Alfred Schmitz: Notwendigkeit und Grenzen der Gemeindeverschuldung (1954), Die Gemeinden und der Kapitalmarkt, Robert Weimar: Die wirtschaftsrechtlichen Grundlagen der Gemeinden (1962), Die Gemeindefinanzen (NW) im Rechnungsjahr 1962, Berkenhoff: Sockelgarantie und Ausgleichstock in NW (1958), W. Varnholt: Rücklagen aus heutiger Sicht (1958), Wilhelm Loschelder: Die Rechtsstellung des Kämmerers nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (1952), Peter Habermehl: Stellung und Aufgaben des Kämmerers, Walther Schumann: Bemerkungen zu den kommunalen Haushaltsplänen für 1965, Bruno Weinberger: Neue Aufgaben - neue Mittel - neue Formen, Wirtschaftlichkeit der Hochbauvorhaben der Gemeinden, Weinberger: Kommunale Finanzreform, Niederschrift der 59. Sitzung des Finanzausschusses am 15.1.1965
Enthält: enthält: Haushaltsplanung des Fuhrparks, Änderungen zum Entwurf des ordentlichen Haushaltsplanes 1971, Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Münster für das Rechnungsjahr 1971, Dienstverteilungsplan der Stadtkämmerei 1966, Etat des Werbe- und Verkehrsamtes 1966, Abweichungen im Haushalts- und Investitionsplan 1966, Erläuterungen der Personalkosten im Entwurf für das Jahr 1966, Beiträge des hauptamtes für die Etatrede des Oberstadtdirektors 1966
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:25 MEZ