KK Kirchenkreis Recklinghausen, Bestand 1 (Bestand)
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FB Recklinghausen KK 1
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 10. Archive bei kirchlichen Körperschaften >> 10.1. KK Kirchenkreise >> KK RE KK Kirchenkreis Recklinghausen
VorbemerkungDas Archiv des Kirchenkreises Recklinghausen umfasst 4626 Archiveinheiten sowie 285 Karten und Pläne. Sie umfassen einen Zeitraum von 1833 bis 1986, wobei der Schwerpunkt der Überlieferung im 20. Jahrhundert liegt. Weil sich im Laufe der Geschichte die Verwaltungsstruktur des Kirchenkreises Recklinghausen mehrfach geändert hat, so sind auch in diesem Archiv Brüche zwischen den einzelnen Überlieferungsteilen vorhanden. Da bei der Verzeichnung das archivische Grundprinzip der Provenienzenteilung beibehalten wurde, sind diese Bruchstellen sichtbar geblieben. Dieses Prinzip besagt, dass von einer Vorgängerbehörde übernommene Akten, die nicht fortgeführt wurden, wieder als Akte dieser Vorgängerbehörde zu erkennen sind. Dies hat zur Folge, dass in diesem Findbuch auch das Kapitel "Archive der Kirchengemeinden und Gemeindeverbänden" auftaucht. In diesem Abschnitt befinden sich die nicht fortgeführten Akten der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden, auch wenn sie von der Kreiskirchlichen Verwaltung übernommen wurden sowie die Altakten der Kirchengemeinden (z.B. Hüls und Marl), soweit sie bei der Ablieferung zur Verzeichnung nach Bielefeld gelangten. Das Prinzip der Provenienzenteilung wurde nur dort unterbrochen, wo es aus sachlichen Gründen und auch aus Lagerungsgründen nicht zu umgehen war (Bauakten, Personalakten, Rechnungssachen, Protokollsammlung). In diesen Fällen wurden eigene Bestandgruppen gebildet und in der Altsignaturspalte die Provenienzangabe vermerkt.Weil die Akten der Kirchengemeinden und die Altakten der Kreiskirchlichen Verwaltung bzw. der Superintendentur vorwiegend nach dem Registraturplan für Kirchengemeinden von der Evangelischen Kirche von Westfalen von 1963 geordnet war, wurde dieses Schema auch als Ordnungsschema für diese Aktengruppen verwandt. Bei dem Synodalarchiv war das ursprüngliche Registraturschema zwar erkennbar, jüngere Akten passten aber nicht mehr in dieses Schema hinein. Von daher wurde auch hier auf das oben genannte Ordnungsschema zurückgegriffen. Über die Altsignaturspalte hinter der Signaturangabe lässt sich aber das alte Registraturschema noch erkennen. Innerhalb der Gemeindeakten des Synodalarchivs sind die Akten wieder nach dem alten System (nach Anfall) und nicht systematisch geordnet. Bei der Benutzung ist zu beachten, dass einzelne Akten noch der allgemeinen Sperrfrist unterliegen.Die Pläne und Karten werden extra gelagert und haben deswegen eine eigene durchgehende Signatur. Bei der Bestellung ist darauf besonders zu achten.Bielefeld, den 15. Dezember 1988 Wolfgang Günther
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ