Blancheflor junge Frau von Veldenz (Veldentzin) und ihr Sohn Georg
bekunden: Ihr Verwandter (neve) Graf Johann von Sp. und dessen Frau Mechtild
von Bayern (Beyern) haben ihnen Gut in den Dörfern Langenlonsheim (Lonsheim)
und Traisen (Treysen) auf der Nahe, in den Gerichten und Bannen dieser
Dörfer verkauft entsprechend einer von beiden besiegelten Urkunde. Sie
können dieses Gut nach Ablauf des ersten Jahres jederzeit vor dem Georgstag
(23.04.) mit 700 Pfund Hellern oder dem Wert davon in zu Kreuznach
(Crucenachin) gängiger Währung auslösen. Die Aussteller und ihre Erben haben
das Gut dann ohne weiteres herauszugeben. Auch Güter, die früher dazu
gehörten und aus dritter Hand wieder gelöst worden sind, können
zurückgekauft werden für den Preis, den Blancheflor, Georg und ihre Erben
dafür gezahlt haben. (1) Blancheflor und (2) Georg siegeln und bitten (3)
Georg Grafen von Veldenz und (4) dessen Sohn Heinrich um Mitbesiegelung.
Diese kündigen ihre Siegel an.