Gefällschulden der Staffelwirtschaft in Marxheim
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E 29/VIII Nr. 120
E 29/VIII Familienarchiv von Tucher/Jüngere Linie/Leitheimer Zweig
Familienarchiv von Tucher/Jüngere Linie/Leitheimer Zweig
07.02.1833 - 23.03.1835
Enthält:
1833 Februar 7: Schreiben des Marx Stern aus Monheim an Obersthofmeister Marquis (Friedrich Ludwig Camille) von Montperny auf Leitheim, jetzt in Nürnberg.
Umschreibung der Siegleschen Wirtschaft in Marxheim soll am 13. d. M. sein. Gewerbe- und Grundsteuern sind zu zahlen. Bitte, dafür zu sorgen.
1833 März 3: Schreiben des Marx Stern aus Harburg an Obersthofmeister Marquis von Montperny auf Leitheim in Nürnberg.
Adressat schrieb etwas von Bestand und Brieftaxen - worum es doch gar nicht geht. Neuer Termin ist der 14. d. M. - Wenn Adressat seinen Beitrag leistet, will Schreiber auch seinen Rest zahlen.
1833 September 18: Schreiben des Rentamts Monheim an Marquis von Montperny in Leitheim.
Auflistung der Gefällschulden des Pächters Reinhardt von der Staffelwirtschaft in Marxheim. Androhung der Vollstreckung.
1833 Oktober 11: Schreiben des Rentamts Monheim an Marquis von Montperny in Leitheim.
Pächter Reinhardt will nicht zahlen, weil er angeblich schon an den Adressaten gezahlt hat.
1834 Februar 7: Schreiben des Marx Stern aus Monheim an Obersthofmeister Marquis von Montperny in Leitheim.
In der Siegleschen Konkurssache wird Schreiber wohl klagen müssen. Umschreibung der Wirtschaft soll Donnerstag, den 20. d. M. erfolgen. Daher die Bitte, Adressat möge den Rückstand an das Rentamt zahlen.
1834 Februar 13: Schreiben des Marx Stern aus Monheim an Exzellenz (Marquis von Montperny).
Rückstände in Zusammenhang mit Freifrau v. Flachslanden erwähnt. - Die rückständigen Sporteln des Siegel zahlt Schreiber nicht, sondern wird gegen die Forderung des Landgerichts Monheim rechtlich vorgehen. - Die Steuern sind bis 20. d. M. fällig. Schreiber hält sich da nicht an den Pächter, sondern Adressat muss endlich zahlen. Andernfalls sähe Schreiber sich genötigt, 100 Gulden auf die Wirtschaft aufzunehmen. - Weiter ein Geschäft des Adressaten mit dem Bruder des Schreibers erwähnt.
1835 März 23: Schreiben des Landgerichts Monheim an Freiherrn (Karl Friedrich Wilhelm) von Tucher, derzeit in Leitheim.
Vorladung zu einem Termin am 31. d. M. erging an den Israeliten Marx Stern zu Harburg als Besitzer der Staffelwirtschaft in Monheim und ergeht hiermit auch an Freiherrn von Tucher als Bevollmächtigten des Grafen v. Montperny zu Leitheim. Es geht um den Antrag Tuchers auf Vormerkung.
1833 Februar 7: Schreiben des Marx Stern aus Monheim an Obersthofmeister Marquis (Friedrich Ludwig Camille) von Montperny auf Leitheim, jetzt in Nürnberg.
Umschreibung der Siegleschen Wirtschaft in Marxheim soll am 13. d. M. sein. Gewerbe- und Grundsteuern sind zu zahlen. Bitte, dafür zu sorgen.
1833 März 3: Schreiben des Marx Stern aus Harburg an Obersthofmeister Marquis von Montperny auf Leitheim in Nürnberg.
Adressat schrieb etwas von Bestand und Brieftaxen - worum es doch gar nicht geht. Neuer Termin ist der 14. d. M. - Wenn Adressat seinen Beitrag leistet, will Schreiber auch seinen Rest zahlen.
1833 September 18: Schreiben des Rentamts Monheim an Marquis von Montperny in Leitheim.
Auflistung der Gefällschulden des Pächters Reinhardt von der Staffelwirtschaft in Marxheim. Androhung der Vollstreckung.
1833 Oktober 11: Schreiben des Rentamts Monheim an Marquis von Montperny in Leitheim.
Pächter Reinhardt will nicht zahlen, weil er angeblich schon an den Adressaten gezahlt hat.
1834 Februar 7: Schreiben des Marx Stern aus Monheim an Obersthofmeister Marquis von Montperny in Leitheim.
In der Siegleschen Konkurssache wird Schreiber wohl klagen müssen. Umschreibung der Wirtschaft soll Donnerstag, den 20. d. M. erfolgen. Daher die Bitte, Adressat möge den Rückstand an das Rentamt zahlen.
1834 Februar 13: Schreiben des Marx Stern aus Monheim an Exzellenz (Marquis von Montperny).
Rückstände in Zusammenhang mit Freifrau v. Flachslanden erwähnt. - Die rückständigen Sporteln des Siegel zahlt Schreiber nicht, sondern wird gegen die Forderung des Landgerichts Monheim rechtlich vorgehen. - Die Steuern sind bis 20. d. M. fällig. Schreiber hält sich da nicht an den Pächter, sondern Adressat muss endlich zahlen. Andernfalls sähe Schreiber sich genötigt, 100 Gulden auf die Wirtschaft aufzunehmen. - Weiter ein Geschäft des Adressaten mit dem Bruder des Schreibers erwähnt.
1835 März 23: Schreiben des Landgerichts Monheim an Freiherrn (Karl Friedrich Wilhelm) von Tucher, derzeit in Leitheim.
Vorladung zu einem Termin am 31. d. M. erging an den Israeliten Marx Stern zu Harburg als Besitzer der Staffelwirtschaft in Monheim und ergeht hiermit auch an Freiherrn von Tucher als Bevollmächtigten des Grafen v. Montperny zu Leitheim. Es geht um den Antrag Tuchers auf Vormerkung.
Umfang/Beschreibung: 7 Prod
Archivale
Bemerkungen: In der alten Tektur
Indexbegriff Person: Flachslanden, N (Freifrau) von
Indexbegriff Person: Montperny, Friedrich Ludwig Camille von
Indexbegriff Person: Reinhardt, N (Monheim)
Indexbegriff Person: Siegel, N (Monheim)
Indexbegriff Person: Stern, Marx (Harburg)
Indexbegriff Person: Stern, N (Bruder des Marx)
Indexbegriff Person: Tucher, Karl Friedrich Wilhelm
Indexbegriff Person: Flachslanden, N (Freifrau) von
Indexbegriff Person: Montperny, Friedrich Ludwig Camille von
Indexbegriff Person: Reinhardt, N (Monheim)
Indexbegriff Person: Siegel, N (Monheim)
Indexbegriff Person: Stern, Marx (Harburg)
Indexbegriff Person: Stern, N (Bruder des Marx)
Indexbegriff Person: Tucher, Karl Friedrich Wilhelm
Harburg
Leitheim
Marxheim, Staffelwirtschaft
Monheim
Obersthofmeister, kgl bay
Marquis
Umschreibung
Termin
Steuerrückstand
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Bestand
Brieftaxe
Gefällschulden
Pächter
Wirtschaft
Rentamt Monheim
Zahlung
Zahlungsverweigerung
Klage
Sporteln
Landgericht Monheim
Belastung
Jude
Freiherr
Bevollmächtigter
Graf
Antrag auf Vormerkung
Vormerkung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 12:59 MESZ
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