Bischof Ulrich von Chiemsee entscheidet im Streit der Nachbarschaft zu Inzell mit Propst Johann von St. Zeno als Hofmarksherrn bezüglich des bei der Kapelle zu Niederachen vorhandenen und künftig eingehenden gotberat und gellt dahingehend, dass der Propst dort eine tägliche Messe sowie ein Ewiglicht zu stiften habe und die Gelder bis zur hinreichenden Fundierung der Stiftung zu dieser gehören soll, von da ab jedoch St. Zeno zu einem Drittel und dem Vermögen der Kapelle zu zwei Dritteln zugehört;. Bischof Ulrich von Chiemsee