Bischof Rudolf I. von Habsburg-Laufenburg von Konstanz genehmigt Graf Albert von Hohenberg die Übergabe aller seiner Laienzehnten bei Sülchen ohne jeglichen Rechtsvorbehalt an das Kloster Bebenhausen zur Belebung und ununterbrochenen Unterhaltung des Gottesdienstes daselbst.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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