Erzbischof Sigifridus bekundet, daß sein Vorgänger Luipoldus ein Kloster zu Ehren des hl. Jakob, Bruders des Evangelisten Johannes, genannt "mons speciosus", gegründet und ihm unter anderm die unter Erzbischof Bothadus erbaute und dotierte Basilika des hl. Nicomedes auf der Ostseite dieses Berges geschenkt hat. Nach seinem Tod haben einige Leute von Armodesheim, die König Pippin, Sohn des Angisus, zugleich mit diesem Dorf, vier Mansen seines Salgutes (sue salice) und einer Mühle (mola) inmitten des Dorfes dem hl. Nicomedes geschenkt hatte, und die Beständer (vectigales) dieser Kirche zu Sobelenheim und Weristat und andern dazugehörigen (ad idem sacellum) Orten sich beim ausstellenden Erzbischof beklagt, daß sie durch ihre Vögte von ihrem Recht schon zum zweiten Mal verdrängt worden seien. Der Erzbischof hat deshalb in Gegenwart des Abtes Ruthardus von Herveld, Vorstehers des genannten Klosters, und seiner Mönche die Sache untersucht und gehört, daß den Klagenden ihr unter Erzbischof Bardo zurückgegebenes Recht abermals gebrochen worden sei; er bestätigt es also ihnen unter Siegel aufs neue. Unter Eid haben die Klagenden folgendes Recht nachgewiesen: Die Leute von Armodesheim sind den Vögten nur zu drei Dingtagen (placitis) verpflichtet, und zwar nur zu Hause und nicht anderswo, und geben ihrem Vogt jedesmal jeder einen Denar und zum ersten Ding eine Handvoll (manipulum) Futter, zum zweiten einen Schillinge (sichiling) [Garbe], zum dritten ein Grasfutter (gramineum pabulum). Sie haben nur einen Vogt. Die gleichen Pflichten haben die Beständer zu Sobelenheim und Weristat, nur daß sie das Grasfutter (pabula) nicht geben und ihren Vogt zu St. Nicomedes erwarten, nicht zuhause. Den Maier oder Meister (villicum vel magistrum) sollen sie nur aus ihrer Familie (ex ipsa familia) haben. Zeugen: Wernherus, Bischof zu Stratzburg; Adelbertus, Bischof zu Worms; Razo, Propst; Burchardus, Kämmerer; Diemo, Propst; die Kapläne Bero, Sigiloch, Arnoldus; Burchardus, Propst von St. Jakob, und seine Brüder Ruzelinus und Ecbertus; Aedo, Kleriker; ihr (eorum) Vogt Luduwigus; Hermannus von Glizborge; Pfalzgraf Manaholt; die Grafen Ludwigus, Huc, Udalricus, Rudolphus, Eberhardus; Gerunc; Erkinbraht; Heinricus; Dudo; Gerhardus, Vizedom; Saleman, tribunus plebis; Wolagis, Hartwin, Ebbo, Arnoldus, Gunzo, Bertholdus, Imbrigo, Wolfram, Ruthardus; "1070, 8. Indiktion, II. Non. Novembris data."

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