Note des Landesbischofs der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern an den Bayerischen Ministerpräsidenten zum Vertrag vom 10. Juli 1978 zwischen dem Freistaat Bayern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zur Änderung des Vertrags zwischen dem Bayerischen Staate und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 15. November 1924 (Bitte um Bestätigung des Einverständnisses der Bayerischen Staatsregierung, dass die im Schreiben des Ministerpräsidenten vom 12. September 1974 getroffenen Bestätigungen gültig bleiben; dass auch Fachhochschulabgänger als evangelische Religionslehrer an Realschulen verwendet werden können, sofern Inhaber eines Lehrstuhls einen aus dem Kirchendienst beurlaubten geeigneten Theologen bereitstellt, bis nach 5 Jahren die endgültige Etablierung möglich ist.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv