Zwischen der großherzoglichen badischen und fürstlich hohenzollerischen-sigmaringischen Hofkommission wird über die ehemals fürstenbergischen Ämter Jungnau und Trochtelfingen, die trotz einer 1793 zuerkannten Ermäßigung (Moderation) weiter bei österrischen und französischen Requisitionen nach dem alten Fuß belastet worden sind, eine Vereinbarung getroffen: 1. Die Ausstände bei der Hauptkontributionskasse betr. die Ämter Jungnau und Trochtelfingen und 2. die Rückstände derselben bei der heiligenbergischen Partikularlandschaftskasse sollen getrichen und keine Forderungen mehr zugelassen werden. 3. Dafür sollen an den sogenannten gemeinsamen heiligenbergischen Kassenschulden auf Trochtelfingen und Jungnau 9.275 Gulden übernommen und 4. an den Hauptkontributionskassenschulden von 107.731 Gulden 15 Kreuzer auf Trochtelfingen 6.463 Gulden 52 Kreuzer 4 Heller und auf Jungnau 5.386 Gulden 33 Kreuzer 6 Heller verteilt werden. 5. Die beiden Landschaften sollen zur Besoldung des Hauptkontributionskassiers Hofrats Zepf von 425 Gulden jährlich 46 Gulden 45 Kreuzer übernehmen. Es werden 2 Vertragsurkunden ausgefertigt
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Zwischen der großherzoglichen badischen und fürstlich hohenzollerischen-sigmaringischen Hofkommission wird über die ehemals fürstenbergischen Ämter Jungnau und Trochtelfingen, die trotz einer 1793 zuerkannten Ermäßigung (Moderation) weiter bei österrischen und französischen Requisitionen nach dem alten Fuß belastet worden sind, eine Vereinbarung getroffen: 1. Die Ausstände bei der Hauptkontributionskasse betr. die Ämter Jungnau und Trochtelfingen und 2. die Rückstände derselben bei der heiligenbergischen Partikularlandschaftskasse sollen getrichen und keine Forderungen mehr zugelassen werden. 3. Dafür sollen an den sogenannten gemeinsamen heiligenbergischen Kassenschulden auf Trochtelfingen und Jungnau 9.275 Gulden übernommen und 4. an den Hauptkontributionskassenschulden von 107.731 Gulden 15 Kreuzer auf Trochtelfingen 6.463 Gulden 52 Kreuzer 4 Heller und auf Jungnau 5.386 Gulden 33 Kreuzer 6 Heller verteilt werden. 5. Die beiden Landschaften sollen zur Besoldung des Hauptkontributionskassiers Hofrats Zepf von 425 Gulden jährlich 46 Gulden 45 Kreuzer übernehmen. Es werden 2 Vertragsurkunden ausgefertigt
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 A T 1 Nr. 67
I Repert. B V b Nr. 42 Kasten S, Fach 66; ersetzt durch rot: B 60
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 A T 1 Grafschaft Sigmaringen, Allgemeiner Teil: Urkunden
Grafschaft Sigmaringen, Allgemeiner Teil: Urkunden >> 1. Urkunden
1808 September 20/30
Urkunden
Ausstellungsort: Donaueschingen/Karlsruhe
Siegler: badische... Kommission; Großherzog Karl Friedrich, vom Ministerium des Inneren
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel mit Papierdecke
Vermerke: bestätigt in Karlsruhe am 30. September 1808 unter Nr. 1024||4 Blatt||Beilage: Abschrift, Papier, 2 Blatt, beglaubigt zu Sigmaringen am 2. November 1808 von der fürstlich hohenzollerischen Regierungskanzlei
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Sensburg, großherzoglich badischer Hofkommissar im Fürstenbergischen; H. von Maure...; v(idi)t v. Dahmen
Siegler: badische... Kommission; Großherzog Karl Friedrich, vom Ministerium des Inneren
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel mit Papierdecke
Vermerke: bestätigt in Karlsruhe am 30. September 1808 unter Nr. 1024||4 Blatt||Beilage: Abschrift, Papier, 2 Blatt, beglaubigt zu Sigmaringen am 2. November 1808 von der fürstlich hohenzollerischen Regierungskanzlei
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Sensburg, großherzoglich badischer Hofkommissar im Fürstenbergischen; H. von Maure...; v(idi)t v. Dahmen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:42 MESZ
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