Zwischen der großherzoglichen badischen und fürstlich hohenzollerischen-sigmaringischen Hofkommission wird über die ehemals fürstenbergischen Ämter Jungnau und Trochtelfingen, die trotz einer 1793 zuerkannten Ermäßigung (Moderation) weiter bei österrischen und französischen Requisitionen nach dem alten Fuß belastet worden sind, eine Vereinbarung getroffen: 1. Die Ausstände bei der Hauptkontributionskasse betr. die Ämter Jungnau und Trochtelfingen und 2. die Rückstände derselben bei der heiligenbergischen Partikularlandschaftskasse sollen getrichen und keine Forderungen mehr zugelassen werden. 3. Dafür sollen an den sogenannten gemeinsamen heiligenbergischen Kassenschulden auf Trochtelfingen und Jungnau 9.275 Gulden übernommen und 4. an den Hauptkontributionskassenschulden von 107.731 Gulden 15 Kreuzer auf Trochtelfingen 6.463 Gulden 52 Kreuzer 4 Heller und auf Jungnau 5.386 Gulden 33 Kreuzer 6 Heller verteilt werden. 5. Die beiden Landschaften sollen zur Besoldung des Hauptkontributionskassiers Hofrats Zepf von 425 Gulden jährlich 46 Gulden 45 Kreuzer übernehmen. Es werden 2 Vertragsurkunden ausgefertigt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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