Streit um den Besitz des Guts Hengen (Henneke, Hempke, Hembken, im Gerichtsbezirk der Stadt Wesel) und um die Entschädigung für die gezahlte Kaufsumme und die abgelösten Renten. Das Kloster Sterkrade hatte das streitige Gut 1474 von Elisabeth von Bellinghoven, Witwe des Hermann von Loet, und deren Kindern Gerhard und Margret für 1035 Goldgulden gekauft. Ein weiterer Sohn Jordan billigte noch im gleichen Jahr den Verkauf mit Vorbehalt der Wiederlöse. Der dritte Sohn Johann von Loet war Geistlicher und hielt sich als Mitglied des Deutschen Ordens in Livland auf. Er hatte 1481 Erbverzicht geleistet, war aber später aus dem Orden ausgetreten, als er der einzige Stamm- und Namenshalter seiner Familie geworden war. Aus Livland zurückgekehrt, erhob er Widerspruch gegen den Verkauf des Stamm- und Erbguts. Das RKG weist mit Urteil vom 18. Aug. 1550 die Appellation ab und erlegt den Appellanten die Prozeßkosten auf.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner