Streit um den Besitz des Guts Hengen (Henneke, Hempke, Hembken, im Gerichtsbezirk der Stadt Wesel) und um die Entschädigung für die gezahlte Kaufsumme und die abgelösten Renten. Das Kloster Sterkrade hatte das streitige Gut 1474 von Elisabeth von Bellinghoven, Witwe des Hermann von Loet, und deren Kindern Gerhard und Margret für 1035 Goldgulden gekauft. Ein weiterer Sohn Jordan billigte noch im gleichen Jahr den Verkauf mit Vorbehalt der Wiederlöse. Der dritte Sohn Johann von Loet war Geistlicher und hielt sich als Mitglied des Deutschen Ordens in Livland auf. Er hatte 1481 Erbverzicht geleistet, war aber später aus dem Orden ausgetreten, als er der einzige Stamm- und Namenshalter seiner Familie geworden war. Aus Livland zurückgekehrt, erhob er Widerspruch gegen den Verkauf des Stamm- und Erbguts. Das RKG weist mit Urteil vom 18. Aug. 1550 die Appellation ab und erlegt den Appellanten die Prozeßkosten auf.
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Streit um den Besitz des Guts Hengen (Henneke, Hempke, Hembken, im Gerichtsbezirk der Stadt Wesel) und um die Entschädigung für die gezahlte Kaufsumme und die abgelösten Renten. Das Kloster Sterkrade hatte das streitige Gut 1474 von Elisabeth von Bellinghoven, Witwe des Hermann von Loet, und deren Kindern Gerhard und Margret für 1035 Goldgulden gekauft. Ein weiterer Sohn Jordan billigte noch im gleichen Jahr den Verkauf mit Vorbehalt der Wiederlöse. Der dritte Sohn Johann von Loet war Geistlicher und hielt sich als Mitglied des Deutschen Ordens in Livland auf. Er hatte 1481 Erbverzicht geleistet, war aber später aus dem Orden ausgetreten, als er der einzige Stamm- und Namenshalter seiner Familie geworden war. Aus Livland zurückgekehrt, erhob er Widerspruch gegen den Verkauf des Stamm- und Erbguts. Das RKG weist mit Urteil vom 18. Aug. 1550 die Appellation ab und erlegt den Appellanten die Prozeßkosten auf.
AA 0627, 3511 - L 808/2645
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1548 - 1569 (1474 - 1569)
Enthaeltvermerke: Kläger: Äbtissin Elisabeth von Loë und Konvent des Kloster Sterkrade (Stadt Oberhausen), (Kl.) Beklagter: Elisabeth von Meforden (Meverden), Witwe des Johann von Loet (Loeth, Lorth, Loith), nun Gattin des Henrich von Diepenbrock zu Empel (Diepenbroick ter Impell, tor Empell), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Anastasius Greineisen 1547 - Dr. Adam Themar 1547 - Dr. Ludwig Ziegler 1547 - Lic. Bernhard Meier 1547 - Dr. Johann Huckel 1557 - Dr. Julius Mart 1557 - Dr. (Lic.?) Martin Richart 1557 - Dr. Melchior Schwarzenberger 1557 - Dr. Johann Höchel 1569 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Helfmann 1546 - Lic. Christoph von Schwabach 1546 - Dr. Michael von Kaden 1546 und 1551 - Dr. Ludwig Ziegler 1551 - Lic. Amandus Wolff 1551 - Dr. Mauritius Breunlin 1551 - Dr. David Capito 1560 - Dr. Kaspar Fichart 1560 - Dr. Ludwig Ziegler 1560 - Lic. Amandus Wolff 1560 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Gericht (Bürgermeister und Rat) der Stadt Wesel 1542 - 1545 - 2. RKG 1548 - 1569 (1474 - 1569) Beweismittel: Verzeichnis der Renten, die das Kloster Sterkrade von Jordan von Loet, seiner Gattin und seinen Kindern gekauft oder eingelöst und gefreit hat seit 1445 (in Q 7). Kaufvertrag von 1479 zwischen Elisabeth von Bellinghoven, Witwe des Hermann von Loet, und ihren Kindern, Jordan, Gerhard und Margret einerseits und Arnd von Hiesfeld, Johanns Sohn, andererseits über das streitige Gut (Q 12). Lösbrief des Arnd von Hiesfeld und seiner Gattin Margret von 1479 für Äbtissin Margarethe von Loe und Konvent des Klosters Sterkrade betr. einen Teil des streitigen Guts (Q 13). Urkunde des Gerhard (Gerrit) von Loet von 1488 (Q 14). Prozeßkostenrechnungen (Q 15 f.) Urteilsbrief des RKG in 3. Instanz von 1536 mit diversen Urteilen in der streitigen Angelegenheit, des Gerichts der Stadt Wesel in 1. Instanz und des Gerichts (Bürgermeister und Rat) der Stadt Dortmund in 2. Instanz (Q 18). Zeugenverhör einer RKG- Kommission von 1558 (Q 27). Testament des Johann von Loet von 1542 (Q 30). Vertrag von 1542 zwischen Johann von Loet und dem Kloster Sterkrade (Q 36). Urlaubsbrief des Wolter von Plettenberg, Deutschordensmeisters von Livland, von 1563 für den Deutschordensritter Johann von Loet (Q 38). Beschreibung: 2 Bde., 15,5 cm; Bd. I: 13,5 cm, 541 Bl., lose, Prot. fehlt, Q 1 - 24, 26 - 40, 2 Beilagen, darunter Akten einer RKG-Kommission von 1556, es fehlt Q 25*; Bd. II: 2 Bl., originaler Kaufvertrag von 1474. Der Prozeß ist irrtümlich unter dem Buchstaben L eingeordnet worden und unvollständig. Das Protokoll und der zweite Teil des Prozesses von 1569 - 1597 mit den Q 41 - 81 finden sich unter der Archivsignatur RKG (S 627/2169). Vgl. auch Nachtrag 43.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:21 MESZ