Revers des Karl Heederich, Amtsschreiber zu Wöllstein (Wölstain), gegen den Propst zu Ellwangen wegen der ihm von diesem gegen Reichung einer jährlichen Gült und unter der Bedingung des Rechts der Wiedereinlösung nach des Käufers und seiner Gattin Tod käuflich überlassenen hürnheimschen Amtsbehausung nebst Garten zu Abtsgmünd.